Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 14

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Sie und Ihre Fraktion haben ja auch immer richtig ausgeführt, dass der Anteil der Männer an der Kinderbetreuung und damit auch an der unbezahlten Arbeit in diesem Staat zu gering ist. Wir erhoffen uns diesbezüglich durch die neue Regelung eine Verbesserung, dass also mehr Männer in Österreich in Zukunft mit den neuen Rahmenbedingungen zurechtkommen und ihrem Wunsch, sich auch der Kindererziehung zu widmen, nachkommen können.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass die Einkommensgrenze individuell ist und wir davon ausgehen können, dass durch die individuelle Einkommensgrenze von 200 000 S laut Statistik etwa 30 bis 40 Prozent der Männer in derzeit bestehenden Partnerschaften in der Lage sein werden, diese sechs Monate ohne Einkommensverluste in Anspruch zu nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Zierler, bitte.

Abgeordnete Theresia Zierler (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die österreichische Familienpolitik ist vorbildhaft in ganz Europa, und mit dem Kinderbetreuungsgeld gilt es ja verschiedene Maßnahmen zu setzen (Abg. Mag. Prammer: Frage!), erstens: Familienarmut zu bekämpfen, und zweitens: Frauen sozial abzusichern.

Welche Erfahrungswerte gibt es? Wir sprechen hier immer sehr theoretisch, haben aber auch praktische Erfahrungen mit einem Modellprojekt, das in der Steiermark noch läuft. (Abg. Öllinger: Frage!) Es gibt jedoch auch zwei abgeschlossene Modellprojekte aus Kärnten. Welche Erfahrungen haben Sie ganz konkret mit den Pilotprojekten in Kärnten gemacht? Was hat da die Auswertung ergeben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich habe vor drei Tagen in Kärnten an einer Pressekonferenz und Informationsveranstaltung über das Kinderbetreuungsgeld des Bundeslandes Kärnten teilgenommen. Herr Professor Schattovits hat die beiden Kärntner und die eine steirische Projektgemeinde bearbeitet und die ersten Auswertungen vorgelegt.

Man kann grosso modo sagen – ich beziehe mich auf die dort anwesenden Frauen, die im Amt der Kärntner Landesregierung ihre Erfahrungen mit dem Kinderbetreuungsgeld mitgeteilt haben –, dass es für die Familien zwei positive Effekte gibt. Erstens: Die Frauen müssen sich tatsächlich nicht mehr der Qual stellen, das Familieneinkommen so zu stabilisieren wie in der Vergangenheit, sondern haben tatsächlich Wahlfreiheit. Zweitens: Die Kinder sind die Nutznießer dieser Wahlfreiheit, und die Betreuung der Kinder kann verstärkt in der Familie durch die eigenen Eltern durchgeführt werden.

Es haben nur etwa 10 Prozent aller Anspruchsberechtigten von sich aus auf eine Einreichung betreffend Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes verzichtet.

Man sollte auch nicht vergessen, dass mit dem Kinderbetreuungsgeld auch ein wichtiger ökonomischer Effekt verbunden ist. Auf Grund der Erfahrungen in diesen drei Gemeinden und im Land Kärnten, die bis dato nachweisbar sind, wird das Geld, das nun die Familie zusätzlich zur Verfügung hat, vor Ort ausgegeben, sodass auch die Nahversorger einen deutlichen Umsatzzuwachs auf Grund des Kinderbetreuungsgeldes haben.

Ich glaube, dass alle drei Effekte durchaus positiv beurteilt werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Mertel, bitte.

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Minister! Sie haben in Beantwortung der Anfrage der Frau Abgeordneten Steibl gemeint, dass die Familien monatlich mehr bekommen werden als vorher, nämlich um 400 S pro Monat mehr. Wie lassen sich aber diese Ankündigung, mehr zu bekommen, sowie Ihre Ankündigung und jene der Regierung, Familienarmut zu bekämpfen, mit


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