Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 15

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der Tatsache vereinbaren, dass die Familienzuschläge gekürzt und gestrichen werden und mehr als die Hälfte der Anspruchsberechtigten in Zukunft mit dem Kinderbetreuungsgeld weniger bekommen werden, als sie heute bekommen, nämlich an Karenzgeld mit Familienzuschlägen?

Bei Mehrkinderfamilien mit drei Kindern sind das bereits monatlich 443 S weniger, und bei Mehrkinderfamilien, die einkommensschwach sind und in denen ein Partner nur geringfügig verdient (Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!) oder überhaupt kein Einkommen bekommt, bereits 843 S. Und noch ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Mertel! Bei den von Ihnen genannten Zahlen vergessen Sie wie immer zu berücksichtigen, dass nunmehr ein deutlich längerer Bezugszeitraum vorgesehen ist. Es ist daher Ihre Rechnung unter Berücksichtigung des gesamten Bezugszeitraumes schlicht und einfach falsch. Die Transferzahlungen an die Familien sind – das ist deutlich nachweisbar – höher.

Ich darf weiters darauf hinweisen, dass im Zuge des Kinderbetreuungsgeldes ab 2003 für Kinder im höheren Alter auch eine Valorisierung um 100 S pro Monat festgehalten wurde.

Weiters darf ich darauf hinweisen, dass auf Grund des von Ihnen aufgezeigten Problems im Zusammenhang mit Mehrkinderfamilien ab dem dritten Kind eine deutliche Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes vorgesehen ist.

Frau Dr. Mertel, wenn Sie sich die Mühe machen, die Berechnung für den gesamten Zeitraum durchzuführen, dann werden Sie draufkommen, dass die Aussagen der Bundesregierung richtig und Ihre Zahlen zu sektoral gesehen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum dritten Thema.

Herrn Abgeordneten Öllingers Frage lautet wie folgt:

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

87/M

Im Zusammenhang mit welchen, von dieser Regierung in Angriff genommenen Gesetzentwürfen im Bereich der Sozialgesetzgebung wurden bereits im Begutachtungsverfahren, insbesondere seitens des BKA-Verfassungsdienstes, verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger! Ich darf Ihnen auf Ihre Frage mitteilen, dass im Begutachtungsverfahren zum Sozialrechts-Änderungsgesetz vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einige Anmerkungen gemacht wurden. Die Bundesregierung hat diese Anmerkungen, die einzelne Mitarbeiter des Verfassungsdienstes verfasst haben, so ernst genommen, dass sie vom anerkannten Sozialrechtsexperten und Ordinarius des Sozialrechtes der Universität Wien, Universitätsprofessor Dr. Tomandl ein umfassendes Gutachten erstellen ließ. Das umfassende Gutachten von Universitätsprofessor Tomandl konnte sämtliche Anmerkungen des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes deutlich relativieren und hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorhaben bis dato bestätigt.

Ich denke, dass die Bundesregierung daher aus gutem Grund davon ausgehen kann, dass die im Parlament mit Mehrheit herbeigeführten Beschlüsse verfassungskonform sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.


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