Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 16

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Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Hat es im Bereich der Unfallrenten bei der Neuregelung auch schon eine Kontaktnahme mit dem Verfassungsdienst beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken gegeben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger! Mir sind für diesen Bereich bis jetzt keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken zugekommen.

Ich habe eingangs in Beantwortung der ersten Anfrage, jener der Kollegin Silhavy, deutlich und klar gesagt, dass mir dieses Thema so wichtig ist, dass ich den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes noch einmal mit einer verfassungsmäßigen Überprüfung aller Vorhaben im Bereich der Unfallrenten einschließlich der Zugrundelegung der Sachverhaltsdarstellung vor dem Verfassungsgerichtshof durch die große Oppositionspartei beauftragt habe, weil ich großen Wert darauf lege, dass diese Rechtsmaterie verfassungskonform verabschiedet worden ist und auch die künftigen Verordnungen meines Hauses verfassungskonform sind.

Ich möchte haben, dass das Geld, das ich am Verhandlungstisch von dieser Bundesregierung bekommen habe, nämlich 600 Millionen Schilling, absolut verfassungskonform zur Verbesserung der Situation der behinderten Menschen in diesem Lande ausbezahlt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé, bitte.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Herr Minister! Können Sie in wenigen Worten sagen, welche Materien die Passagen in dem erwähnten Gutachten von Tomandl betreffen, um welche verfassungsrechtlichen Probleme es da geht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich werde mich bemühen, Frau Abgeordnete, das ist wenigen Worten zu sagen.

Es waren die unterschiedlichen Altersgrenzen, der Vertrauensschutz und die Eigentumsgarantie. – Ich hoffe, es war kurz genug. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das war sehr kurz. – Nächste Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Trinkl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich nehme an, dass die Frage des Kollegen Öllinger auch auf die Aufhebung von Teilen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2000, Stichwort: Ambulanzgebühren, beziehungsweise des Pensionsreformgesetzes 2000 abzielt. Da das Erkenntnis in der Zwischenzeit ergangen ist, darf ich Sie fragen: Aus welchen Gründen erfolgte diese Aufhebung? Waren inhaltliche oder formale Gründe entscheidend, die letztendlich zur Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof geführt haben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Herr Abgeordneter! Für jeden Wohlmeinenden, der die Rechtssituation kennt, ist klar, dass in beiden Fällen die Gründe ausschließlich im Procedere gelegen sind, bei dem einen im Abstimmungsprocedere des Hohen Hauses hier, das andere Mal in der Übermittlung der Beschlüsse und der Abänderungsanträge sowie der Publikation.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, mich bei den Beamten des Sozialministeriums, die mit der Ausarbeitung befasst waren, herzlichst zu bedanken. Der Fehler ist nicht bei den


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