Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 22

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Die Frage ist schriftlich einzureichen und "Beim Aufruf ist die Frage vom Anfragesteller mündlich zu wiederholen." – Das ist die Bestimmung, und wir müssen bemüht sein, sie einzuhalten.

Jetzt hat Herr Abgeordneter Kampichler eine Zusatzfrage. – Bitte.

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Was wird neben dem Kinderbetreuungsgeld getan, um vor allem kinderreichen Familien, bei denen die Gefahr, in die Armut abzugleiten, ganz besonders groß ist, eine zusätzliche finanzielle Hilfestellung zu geben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Da wir ja im Juli dieses Jahres das Kinderbetreuungsgeld verabschieden wollen, gehen wir erstens davon aus, dass nunmehr die Länder – Gespräche mit den Sozialreferenten haben bereits begonnen – ihre derzeitigen Förderungen für die ersten drei Lebensjahre so umgestalten, dass für kinderreiche Familien auch aus den Ländertöpfen mehr übrig bleibt. Zum Zweiten ist vereinbart, dass innerhalb des Kinderbetreuungsgeldes ab 2003 für die Kinder, die älter sind, die Zahlungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds valorisiert werden. Zum Dritten haben wir vorgesehen, dass beim Kinderbetreuungsgeld für Mehrkinderfamilien ab dem dritten Kind die Zuschläge deutlich erhöht werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Aus einer Anfragebeantwortung über die Kosten für die Ersatzzeiten – diese habe ich vor einem halben Jahr erhalten – geht klar hervor, dass für die Ersatzzeiten auch aus dem Bereich des Karenzgeldes beziehungsweise des Wochengeldes erhebliche Leistungen von der Pensionsversicherung zu zahlen sind. Haben Sie deshalb die Beiträge an die Pensionsversicherung beziehungsweise an die Krankenversicherung so niedrig gestaltet, damit das Kinderbetreuungsgeld überhaupt ausbezahlt werden kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass das, was von der Opposition immer als Ausplünderung des Familienlastenausgleichsfonds bezeichnet worden ist, nämlich jene 6 und 4 Milliarden Schilling, die wir der Pensionsversicherung in den ersten beiden Jahren dieser Regierung zugewiesen haben, die notwendige Zuführung von Pensionszahlungen aus der Vergangenheit ist, und zwar auf Grund von Versprechungen, die von früheren Regierungen gemacht wurden und in den nächsten Jahren und Jahrzehnten schlagend werden.

Wir haben auch im Modell des Kinderbetreuungsgeldes vorgesehen, in den ersten beiden Jahren den Geldwert des Kinderbetreuungsgeldes, jene 6 000 S monatlich, auf Heller und Pfennig genau der Krankenversicherung und der Pensionsversicherung zuzuweisen, und dann ab dem zweiten Jahr in der Pensionsversicherung den höheren Wert der jeweils valorisierten Ausgleichszulage zugrunde zu legen, um die Pensionszahlungen zu tätigen.

Wir gehen davon aus, dass mit diesen Zahlungen für die Pensionsversicherung auch ein langjähriger Valorisierungseffekt zu erzielen sein wird. Es sind dies mindestens zehn bis 15 Jahre, wenn man davon ausgeht, dass sich heute die Situation auch bei den Frauen geändert hat und nunmehr unter den 29- bis 31-Jährigen sehr viele Erstgebärende zu finden sind, die im Regelfalle ab 56,5 Jahren Pensionsansprüche geltend machen werden. Es werden die entsprechenden Zahlungen in jener Höhe geleistet werden, dass sich diese Frauen darauf verlassen können, dass die ersten 18 Monate, die pensionsbegründend sind, ordentlich bedeckt sind, und die restlichen 12 Monate für Zuwächse ihrer durch Arbeit oder sonstige Leistungen erworbenen Pensionsansprüche herangezogen werden können.

Ich glaube, wir haben im Gegensatz zu sehr vielen vorangegangenen Regierungen eine faire Regelung sowohl mit der Stabilisierung in der Krankenversicherung auf 4 Milliarden Schilling für


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