Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 21

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Petrovic, bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Bundesminister! Sie haben eben gesagt, dass die neue Männerabteilung zunächst über 2 Millionen Schilling Budget verfügen soll, und zwar über den Weg von Umschichtungen.

Meine Frage lautet daher: Von welchem Budgetansatz werden diese 2 Millionen abgezogen? Und von welchen Abteilungen wird Personal in die Männerabteilung umdirigiert?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Kollegin Petrovic! Um Ihnen hier keine falschen Zahlen aus dem Budget zu sagen, werde ich mir erlauben, Ihnen Unterlagen betreffend die genauen Umschichtungen mit den Summen nachzureichen, denn Sie haben das verfassungsmäßige Recht, diese Frage ordnungsgemäß beantwortet zu bekommen. Es ist für mich kein Problem, Ihnen und den anderen Fraktionen das schriftlich nachzureichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung kommen größtenteils aus meinem Hause, in einem Fall gibt es eine Übertragung aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung.

Präsident Dr. Heinz Fischer: So, damit haben wir das fünfte Thema erledigt.

Jetzt rufe ich Herrn Abgeordneten Kampichler zum Mikrophon für die Frage Nummer 88/M. – Bitte.

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Derzeit ist es so, dass Mütter, die Kinder erziehen, durch den Generationenvertrag zwar die ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Verlesung der Anfrage!

Abgeordneter Franz Kampichler (fortsetzend): ... selber meist keinen Pensionsanspruch haben. Deshalb meine Frage, Herr Bundesminister:

85/M

Welche bedeutenden Änderungen ergeben sich im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes für die Pensionsvorsorge für Mütter/Väter?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das Kinderbetreuungsgeld wird für die ersten 18 Monate auch das, was man landläufig als pensionsbegründende Zeiten bezeichnet, mit beinhalten. Das bedeutet, dass jemand, der Kinderbetreuung übernommen hat, nicht 15 Jahre, sondern 18 Monate weniger als 15 Jahre braucht, um eine Mindestpension zu erhalten.

Die Kinderbetreuungszeiten werden im Übrigen wie auch die Karenzzeiten für jene, die Pensionsansprüche haben, pensionserhöhende Zeiten sein. Wir werden daher aus dem Familienlastenausgleichsfonds während der Zeit des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld auch entsprechende Beträge an die Pensionsversicherung zahlen, und zwar so rechtzeitig, dass sich dann, wenn diese Leistungen schlagend werden, also frühestens in 15 bis 20 Jahren, die Frauen beziehungsweise Männer darauf verlassen können, dass das, was im Gesetz steht, auch geldmäßig so bewertet ist, sodass sie ihre Pension bekommen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Es ist keine Schikane, wenn ich immer darum bitte, den Wortlaut der Frage vorzutragen, aber in der Geschäftsordnung steht:


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