Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 87

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haben die Verantwortlichen dafür zu sorgen, dass diese Ängste genommen und die Chancen aufgezeigt werden.

In diesem Sinne stehen wir der kommenden Erweiterung sehr positiv gegenüber. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 69 Abs. 6 der Geschäftsordnung weise ich die Regierungsvorlage 565 der Beilagen dem Verfassungsausschuss zu.

2. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (535 der Beilagen): Bundesgesetz über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland (Auslandseinsatzgesetz 2001 – AuslEG 2001) (560 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (536 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresgebührengesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Munitionslagergesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995 und das Militär-Auszeichnungsgesetz geändert werden (Auslandseinsatzanpassungsgesetz – AuslEAG) (561 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gaál. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

14.22

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzesvorlagen geht es ja vor allem um Adaptierungen, um Rechtsbereinigungen und um die Modifizierung diverser wehrrechtlicher Bestimmungen. Viele unserer Vorschläge fanden in den parlamentarischen Verhandlungen Berücksichtigung. Es gibt daher einen gemeinsamen Abänderungsantrag, der die Zustimmung aller Fraktionen gefunden hat.

Herr Bundesminister! So wie bereits im Ausschuss möchte ich auch heute insbesondere auf den sehr sensiblen Bereich des Datenschutzes hinweisen. Gerade im Zusammenhang mit Änderungen im Disziplinargesetz, im Munitionsgesetz, im Sperrgebietsgesetz und auch im Militär-Auszeichnungsgesetz muss sichergestellt sein, dass nur Daten verarbeitet werden dürfen, die mit der Aufgabenerfüllung zu tun haben. Das ist uns gelungen. Es geht uns hier vor allem um einen klaren Anwendungsbereich. Das heißt, dass es keine pauschalen Ermächtigungen zum Datensammeln gibt und die verwendeten Daten auch nicht weitergegeben werden dürfen.

Es gibt mit dieser Gesetzesänderung daher keine uneingeschränkten Ermächtigungen zu Datenermittlungen. Im Gegenteil: Es gibt eine Differenzierung der einzelnen Befugnisse nach dem jeweiligen Aufgabenbereich, und das ist gut und richtig.

Insgesamt wird mit der Neuerlassung des Auslandseinsatzgesetzes durch sinnvolle Ergänzungen und Modifizierungen insbesondere den praktischen Anforderungen und Gegebenheiten des Auslandseinsatzes Rechnung getragen. Dazu erteilen wir unsere Zustimmung.


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