Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 99

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Darüber hinaus gibt es aber offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Bundesministerium für Finanzen darüber, was eine "vollrechtsfähige Universität" sein soll und vor allem "kosten darf": Während das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch davon spricht, dass die "Vollrechtsfähigkeit" nicht zu Einsparungen des Universitätsbudgets führen kann und soll und sogar von einzelnen Spitzenbeamten und akademischen Funktionären darauf hingewiesen wird, dass die "Vollrechtsfähigkeit" zwangsläufig infolge der Systemumstellung auf viele Jahre hinaus zusätzliche Mittel erfordert, ehe der Staat eine Kostenreduktion durch Abschaffung des Beamtenstatus von Universitätsangehörigen lukrieren könnte, geht das Bundesministerium für Finanzen eindeutig von einer "Deckelung" oder gar Kürzung des Universitätsbudgets aus. Mit solchermaßen mit den "vollrechtsfähigen Universitäten" auszuhandelnden gedeckelten oder reduzierten "Globalbudgets" könnte daher keinesfalls auch nur annähernd die gegenwärtige Leistungserfüllung der Universitäten ermöglicht werden. Dies würde zwingend zu Einschränkungen des Universitätsbetriebes sowohl in Forschung wie Lehre führen. Überdies gibt es für fast alle Universitäten sowohl vom Stand der wissenschaftlichen Entwicklung als auch eines immer noch bestehenden Ausbaubedarfes ein viele Milliarden erforderliches Bau- und Investitionsprogramm. Ohne eine dezidierte und durch bindende Verträge zuzusichernde Investitionsvorsorge des Staates würden die Universitäten – da sie derartige Investitionen aus ihren Budgets nicht finanzieren könnten – zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und könnten im internationalen Wettbewerb nicht erfolgreich bestehen.

Verschärft werden die Probleme im Universitätsbereich durch die außerordentlich restriktive Budgetpolitik, die sämtliche gesellschafts- und bildungspolitische Ziele dem "Mythos Null-Defizit" opfert. Laut Übersicht 20/2 der Beilagen zur Budgetrede 2002 des Finanzministers werden die Ausgaben für Forschung und Entwicklung von 2.937 Millionen Euro (2001) auf 2.451 Millionen Euro (2002) sinken. Die mehrfach angekündigten zusätzlichen 7 Milliarden ATS für Forschung und Entwicklung sind immer noch nicht in konkreten Einzelprojekten realisiert. Entgegen der Ankündigung der Bildungsministerin in den Verhandlungen über den Bundesvoranschlag 2000 wurden auch die damals um zwei Drittel gekürzten Investitionsmittel für die Universitäten bis heute nicht kompensiert.

Das "Volksbegehren gegen Studiengebühren und für eine Bildungsoffensive" der überparteilichen Bildungsplattform "Recht auf Bildung", das in seinem ersten Punkt "gegen Kürzungen im gesamten Bildungsbereich und für ausreichende staatliche Finanzierung von öffentlichen Bildungseinrichtungen, die ein vielfältiges Bildungsangebot gewährleistet" eintritt, wird von der SPÖ ausdrücklich begrüßt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, sich in der Bundesregierung für eine Weiterentwicklung des universitären Bereichs in Österreich nach folgenden Grundsätzen einzusetzen:

Der freie und offene Hochschulzugang ist auch weiterhin zu gewährleisten. Die Studiengebühren sind abzuschaffen, die Ansätze zu einer Studienplatzkontingentierung sind zurückzunehmen.

Organisatorische Reformen der Universitäten dürfen zu keiner Einschränkung der Qualität der demokratischen Mitbestimmung aller Universitätsangehöriger führen.


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