Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 100

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Reformen müssen positive Auswirkungen auf die Qualität des Studienangebots (erhöhte Lehrkapazitäten für die Betreuung der Studierenden, Studierbarkeit in der gesetzlichen Studiendauer, verbesserte Vereinbarkeit von Studium und Beruf) haben.

Das Betreuungsverhältnis an den österreichischen Universitäten muss dringend verbessert werden. Erhöhte Lehrkapazitäten sind ausreichend zu finanzieren.

Die Österreichische HochschülerInnenschaft muss als gesetzliche Interessenvertretung der Studierenden anerkannt bleiben. Die Mitgliedschaft ist auf Studierende an Fachhochschulen und Sozialakademien auszuweiten. Eine Universitätsreform darf zu keiner Beschneidung der Rechte der HochschülerInnenschaft führen.

Die finanzielle Unabhängigkeit der Österreichischen HochschülerInnenschaft muss auch in Zukunft sichergestellt sein.

Eine Ausweitung des BezieherInnenkreises von Stipendien und eine gerechte Verteilung unter den Einkommensgruppen ist anzustreben.

Für ausländische Studierende soll das Arbeitsverbot zumindest in den Ferien und nach dem Studienabschluss aufgehoben werden. Auf den ATS 70.000,-- Nachweis bei der Verlängerung des Aufenthalts ist zu verzichten. Das passive Wahlrecht für alle ausländischen Studierenden bei den ÖH-Wahlen ist umzusetzen.

In allen wissenschaftlichen und organisatorischen Führungsbereichen der Universitäten muss es zu einer Erhöhung der Frauenquoten kommen.

Aufgrund der gesamtstaatlichen Verantwortung und der überwiegenden Steuer-finanzierung der österreichischen Universitäten müssen sowohl auf parlamentarischer Ebene wie auf Regierungsebene entscheidende Steuerungsmöglichkeiten auch weiterhin gegeben sein.

Reformen im Bereich des Dienstrechts dürfen nicht zu einer Verunsicherung der Universitätsangehörigen und zu einer Vergeudung des Humankapitals der österreichischen Universitäten führen.

Ein reformiertes Dienstrecht soll zu einem international konkurrenzfähigen Laufbahnmodell für Neuaufnahmen führen (zB vermehrter Einsatz von Doktorats-Stipendien und befristeten wissenschaftlichen MitarbeiterInnenstellen bis zum Erwerb des Doktorats; ab dem Doktorat ein Modell kontinuierlicher Qualifikation und Evaluation).

Umwandlung der prekären Dienstverhältnisse im Bereich der Universitäten unter Berücksichtigung der ExistenzlektorInnen.

Evaluierung des UOG 1993 als Grundlage der Reformdebatte.

Einbindung aller Betroffenen im Rahmen einer breiten Diskussion statt Durchpeitschen von gravierenden Dienstrechts- und Organisationsänderungen.

Kein Einfrieren des Personalaufwands und dadurch bedingte Stellenkürzungen an den Universitäten.

Langfristige Sicherung der Finanzierung für bereits seit langem feststehende und im Laufe etwa eines Jahrzehnts umzusetzende Bau- und Investitionsmaßnahmen für Universitäten.

Erarbeitung eines Hochschulrahmenkonzeptes für den gesamten postsekundären Sektor im Hinblick auf Standorte, Finanzierung, Organisation und Studienangebote.

Rasche Festlegung und Absicherung der Forschungsmittel für die nächsten fünf Jahre, um eine längerfristige Projektplanung zu ermöglichen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite