Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 147

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erträglich" ist. Das nehme ich Ihnen nicht ab. – Er hat diebische Freude daran, dass es so passiert, wie es jetzt passiert. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Genau das ist das Problem, vor dem wir heute stehen. Dieses Problem gehört einer Lösung zugeführt – nicht dieses Einzelproblem, sondern das ist in Wirklichkeit immer eine Frage, die auch vor dem Hintergrund zu sehen ist, dass vor dem Gesetz alle Bürger gleich sind.

Sie zitieren, dass es eine politische Auseinandersetzung ist. Die Frage ist folgende: Es gibt andere gesetzliche Bestimmungen, die besagen, dass Disziplinarakten verschwiegen sind. Ich möchte das jetzt nicht werten. Irgendjemand muss es ja weitergegeben haben, irgendwo muss es hergekommen sein, das darf man nicht unter den Tisch fallen lassen. Wenn wir wollen, dass Disziplinarverfahren künftighin öffentlich ausgetragen werden, dann sagen Sie das – ich habe kein Problem damit, diskutieren wir darüber! –, aber ich glaube, es ist nicht im Sinne dessen.

Sie wissen ganz genau, dass im Zusammenhang mit den Schriftstücken, die da weitergegeben wurden, nicht nur ein freiheitlicher Mandatar namentlich erwähnt ist, sondern auch noch ein anderer Mandatar. Es gibt ja auch den Persönlichkeitsschutz – man nimmt eben "im Beiwagerl" gleich einen Zweiten mit, und der ist einem dann schon Wurscht. Aber damit habe ich ein Problem, weil mir das eben nicht ganz so egal ist. Es geht dabei schon auch ein bisschen um den Persönlichkeitsschutz und um die Schutzbedürfnisse der "sonstigen" Bevölkerung, die nicht Politiker sind – um das einmal auch von dieser Stelle aus zu sagen.

Aber es ist dies in Wirklichkeit immer ein Spannungsfeld, und vieles von dem, was Sie und was andere Vorredner gesagt haben, ist auch klar. Machen wir uns nichts vor: Die Zeiten haben sich geändert, man muss auch einmal Adaptierungen vornehmen. Es ist jetzt nicht mehr die strenge Bedrohung, wenn es tatsächlich zu einer Verurteilung wegen übler Nachrede kommt, im Verhältnis zu einer Verurteilung zivilrechtlicher Natur, aus der man Millionenschäden zu gewärtigen hat, die einen finanziell ruinieren können.

Ich möchte jetzt nicht, dass das so interpretiert wird, dass man strafgerichtliche Verurteilungen nicht ernst nehmen soll – aber man muss die Abwägungen auch in dieser Hinsicht treffen. Da muss es zu einer Modifizierung kommen. Dabei finden Sie uns als Partner, auch als denjenigen, der gerne bereit ist, vorzupreschen.

Aber es ist ja die Praxis, die in der Vergangenheit geübt wurde und die in der vergangenen Legislaturperiode aufgetaucht ist, symptomatisch. Es geht auch um das Spannungsfeld dessen, was man landläufig als das Recht des einzelnen Abgeordneten bezeichnet: sei es im Unvereinbarkeitsgesetz – das ich auch für überarbeitungsbedürftig halte –, sei es im Immunitätsgesetz – das ich ebenfalls für überarbeitungsbedürftig halte –, bis hin zur Geschäftsordnung, die geändert wurde, wodurch die Rechte des einzelnen Mandatars massiv beschnitten wurden. Das tut an sich weh!

Man fragt sich ja, solange alles gut geht, in der Auseinandersetzung immer wieder, warum man manche Instrumente der Vergangenheit noch immer hochhält. Folgende Bestimmung war da zum Beispiel für mich immer signifikant: Wozu brauchen wir als Parlamentarier den "ungehinderten Zugang" zum Parlament? – Ich habe bis vor zwei, drei Jahren nicht verstanden, dass es einer derartigen Bestimmung überhaupt noch bedarf.

Aber es war gut, dass wir diese Bestimmung nicht abgeschafft haben! Hätten wir sie abgeschafft, dann wäre es mir persönlich zu einem gewissen Zeitpunkt im Zuge der Demonstrationen gegen die Regierungsbildung nicht mehr möglich gewesen, zu einer Sondersitzung ins Parlament zu kommen. Das geschah anlässlich einer Demonstration, da hätte ein Kordon von Demonstranten dies fast verhindert. Nur durch den hervorragenden Einsatz der Exekutive, die ich gebeten hatte, mir den Zugang zu verschaffen, und die dies dann mit einem Polizeikordon bewerkstelligte, konnte ich mit meinem Fahrzeug durchkommen und letztlich unversehrt hier eintreffen. Nur so ist es geglückt, dass ich an dieser Sitzung, zu der ich wie viele andere Kollegen kommen wollte, letztendlich teilnehmen konnte.


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