Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 148

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Damals habe ich mir gedacht: Das, was die Altvorderen so erdacht haben, hat oftmals doch einen Sinn – und man sollte das eben doch immer auch unter dem Aspekt sehen, dass es vielleicht auch einmal andere, gewaltbereitere Zeiten geben kann, in denen es einem Mandatar vielleicht nicht mehr so leicht möglich sein wird, das Parlament zu erreichen. Ich habe das am eigenen Leib erlebt, und daher schätze ich jetzt diese Bestimmung, und ich habe eben für mich auch erneut und wieder einmal den Grundsatz bekräftigt, dass der Martin Graf – ich, als Abgeordneter, subjektiv gesehen – keiner einzigen Schlechterstellung eines Abgeordneten in seinen Rechten mehr zustimmen wird – egal, aus welcher Richtung und von welcher Seite dies auch kommen mag.

Das betrifft auch die Immunität. In diesem Punkt habe ich eine sehr restriktive Haltung, und da ist mir jetzt das, was Kollege Pilz hier immer wieder showmäßig abzuziehen versucht, völlig Wurscht. Mir ist das Recht des Abgeordneten, sich frei äußern zu können, ohne dass er mit einer Sanktion rechnen muss, wichtiger, und daher werde ich persönlich immer dafür eintreten, dass man dieses Recht auch in zivilrechtlicher Hinsicht vervollkommnet.

Wir werden diese Debatte in dieser Legislaturperiode schnellstmöglich zu führen haben und hier Änderungen herbeiführen müssen – egal, ob es jetzt einen "Fall Pilz" gibt oder nicht. Auch in diesem Fall stimme ich also aus grundsätzlichen Erwägungen nicht für eine Auslieferung. Jeder hat eine andere Meinung.

Herr Kollege Pilz! Ich werde Sie, soweit es von mir abhängt, nicht ausliefern lassen, ich werde mit vielen meiner Fraktionskollegen eine Auslieferung nicht mittragen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich Sie schützen beziehungsweise Ihnen Vorschub leisten möchte, damit Sie weiter so agieren wie bisher, sondern es geht um eine grundsätzliche Einstellung hinsichtlich der Rechte des einzelnen Abgeordneten und auch des Schutzes des Abgeordneten und um die damit zusammenhängenden Bevölkerungsrechte.

In diesem Sinn ist mir dieses Gut höherwertig als eine Auslieferung, und ich werde diesem Ansinnen, das Sie selbst auch immer wieder stellen, nämlich Sie auszuliefern, nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Er hat das Wort.

18.23

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe einen etwas anderen Zugang zu diesen Immunitätsbestimmungen und zur Praxis, wie man mit dieser Immunität im Zusammenhang mit angeblichen strafbaren Handlungen von Politikern umgeht.

Ich darf zunächst einmal darauf verweisen, dass ich für die uneingeschränkte Immunität für all das, was der Politiker hier in diesem Hause tut oder sagt, bin. Es ist überhaupt keine Frage, dass das Interesse an der Aufklärung von Skandalen – auch wenn der eine oder andere Vorwurf nicht stimmt – höherwertig sein muss als andere Rechtsgüter in diesem Zusammenhang.

Im gegenständlichen Fall geht es aber um eine ganz andere Frage, nämlich darum, ob Äußerungen von Abgeordneten, die außerhalb des Parlaments gefallen sind, beispielsweise in Pressekonferenzen, einer anderen Würdigung zu unterziehen sind als Äußerungen von sozusagen normalen Politikern: von Politikern ohne Immunität, etwa auf Gemeindeebene. Ich sehe da keinerlei Veranlassung zu einer unterschiedlichen Handhabung.

Ich darf das auch begründen: Wenn heute in einer Pressekonferenz außerhalb des Hauses ein Politiker schwerwiegende Anschuldigungen erhebt, so kann er, nach der ständigen Spruchpraxis der österreichischen Gerichte, nach § 1330 ABGB, also wegen Kreditschädigung in Anspruch genommen werden, er kann auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.


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