Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 154

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Deswegen appelliere ich an Sie, in diesem Fall meinem persönlichen Ersuchen nachzukommen und mir die Chance zu geben, wie jede Bürgerin, wie jeder Bürger, wie jede Journalistin und jeder Journalist, meine Interessen mit rechtsstaatlichen Mitteln zu verteidigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kukacka. Er hat das Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: So, jetzt könnte man über den Sport reden oder auch über die Jagd! Der Präsident lässt ja über alles reden!)

18.50

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Pilz, jammern Sie nicht über Ihre gescheiterte Selbsteinladung beim ORF! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Nehmen Sie zur Kenntnis: Noch immer bestimmen unabhängige Journalisten in Österreich und auch beim ORF, wo, wann und zu welchen Anlass ein Politiker eingeladen wird! (Abg. Ing. Westenthaler: Sie brauchen ja Quote beim ORF!)

Sie von den Grünen bejammern immer, Sie wären benachteiligt, aber Sie selbst intervenieren offensichtlich, wenn Sie glauben, dass es in Ihrem politischen Interesse ist. Sie sind unglaubwürdig in diesen Fragen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie, Herr Kollege Pilz, haben auch gesagt, Sie wären schon einmal ausgeliefert worden, und schon damals, haben Sie gesagt, sei es vermutlich Ziel der Justiz gewesen, Ihnen kein faires Verfahren zu geben. – Herr Kollege Pilz! Diese unverschämte Aussage weisen wir zurück! Sie versuchen, unseren Rechtsstaat in Misskredit zu bringen – aber wir werden das nicht zulassen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ausdrücklich möchte ich feststellen: Die Unterstellung, wonach von Seiten der Regierung eine Rechtspolitik zur Einschüchterung der freien Meinungsäußerung und zur Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit betrieben wird, weisen wir ganz entschieden zurück, meine Damen und Herren!

Bei dieser Novellierung, die hier zur Diskussion steht – das wissen Sie so gut wie wir –, handelt es sich ausdrücklich um Bestimmungen zum Schutz von Interessen Dritter in einem anhängigen gerichtlichen Verfahren. Und dieser Schutz der Privatsphäre des Einzelnen darf nicht zu Lasten einer auch nur ansatzweisen Einschränkung der Pressefreiheit gehen! Dafür werden wir sorgen, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir lehnen es ab, dass dieses Thema von Ihnen ständig skandalisiert wird, um damit öffentlich zu verunsichern. Nehmen Sie doch zur Kenntnis, was etwa Professor Mayer gesagt hat, der Verfassungsexperte, der dem Justizminister politisch sicherlich nicht besonders nahe steht – ich zitiere –:

Mein Mitgefühl mit einem Journalisten, der sich hier bedroht sieht, hat Grenzen, denn es gibt ja schließlich auch einen Dritten, der ebenfalls ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf eine Privatsphäre hat. – Zitatende.

Entdramatisierung ist also angesagt, und § 301 StGB verbietet also nichts, sondern bedroht lediglich die Verletzung bestimmter gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten mit gerichtlicher Strafe.

Fazit: Die Aufregung um den geplanten § 56 StPO – betrachtet man die Dinge nüchtern – ist reichlich überzogen, meine Damen und Herren!

Nehmen Sie auch zur Kenntnis, was die Wiener Rechtsanwaltskammer dazu gesagt hat – ich zitiere –:


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