Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 70

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Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Pumberger: Sie soll zuerst einmal das Gesetz lesen!)

11.28

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte anfangs gleich etwas richtig stellen. Frau Abgeordnete Plank hat gesagt: "Frau Dr. Haidlmayr". Ich möchte Ihnen sagen, ich bin keine Doktorin, ich habe keinen Titel, und ich brauche auch keinen Titel. Bei den Grünen kann man auch sehr gut Politik machen, ohne einen Titel zu haben. (Abg. Neudeck: Nicht nur bei den Grünen!) – Bei den Freiheitlichen ist es schon wieder schwieriger, sonst würden sie sich nicht Titel aneignen, die sie nicht haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich hätte es sonst so nicht gesagt, aber Sie haben mich fast dazu gezwungen, das in dieser Art klarzustellen, und deshalb habe ich das auch gemacht.

Aber jetzt zu diesem Gesetzesbeschluss, der in wenigen Stunden hier gefasst werden soll, zur Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ich traue es mich nicht zu behaupten, wie viel Herr Pumberger von der Gesundheitspolitik versteht, aber das ist heute auch nicht das Thema. Eines aber kann ich behaupten: Von Behindertenpolitik, Herr Pumberger, verstehen Sie nichts! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neudeck: Er ist Doktor, bitte!) Denn Sie sind nicht einmal in der Lage, zwischen Behinderung und Krankheit zu trennen. Sonst würden Sie nicht sagen ... (Abg. Dr. Pumberger: Aber geh!) Das ist einfach so! Das bringt wahrscheinlich ich weiß nicht was mit sich, aber so ist es. (Abg. Dr. Pumberger: Lesen Sie doch einmal das Gesetz!)

Alles, was heute von den Regierungsparteien so positiv zu diesen Gesetzesänderungen der Bevölkerung darzubieten versucht wurde, all das, meine sehr geehrten Damen und Herren, stimmt ganz einfach nicht.

Sie brauchen sich nicht zu rühmen, dass Sie die Rente aus der Unfallversicherung für Personen, die über 70 Prozent behindert sind, erhöht haben. Dafür brauchen Sie sich nicht zu rühmen. Sie haben das ja nur getan, um auch von diesem Betrag Steuern abschöpfen zu können. Tun Sie doch nicht so, als ob das etwas Positives wäre! Damit schöpfen Sie nur für Ihren Steuertopf ab. Den Ausgleich muss nämlich die Unfallversicherung bezahlen, und die Steuern kassiert der Finanzminister. Das ist der Unterschied, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da gibt es nichts zu beschönigen, so ist es ganz einfach. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Abgeordneter Feurstein – er hat wahrscheinlich aus guten Gründen bereits den Saal verlassen – hat uns die ganze Zeit erklärt, dass UnfallrentenbezieherInnen ihre Steuern wieder aus dem ehemaligen so genannten Sozialfonds, jetzt Unterstützungsfonds für behinderte Menschen, zurückbekommen würden. Auch das ist die blanke Unwahrheit (Zwischenruf des Abg. Dr. Trinkl ), denn es gibt auf diese Rückerstattung, die eben keine Rückerstattung ist, sondern nur mehr "Zuwendung" heißt, keinen Rechtsanspruch. Und ich zitiere Ihnen jetzt § 33:

"Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können nach Maßgabe der für diesen Zweck verfügbaren Mittel außerdem jenen Personen gewährt werden, denen auf Grund der seit 1. Jänner 2001 geltenden Besteuerung ihrer Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder aus einer gesetzlichen Unfallversorgung Mehrbelastungen entstehen." – Können zurückerstattet werden! Sie müssen aber nicht zurückerstattet werden. Außerdem steht in diesem Gesetz ganz deutlich drinnen, dass es nicht mehr Leistungen, sondern nur mehr Zuwendungen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gibt.

Das heißt, all jene Personen, die einen Antrag stellen, damit sie Geld aus diesem Topf bekommen, betreiben eigentlich nichts anderes als ein Lottospiel. Es kann sein, dass sie gewinnen,


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