Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 69

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Menschen, um sie von der Schule auf einen Arbeitsplatz zu bekommen und in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Weiters fördert diese Bundesregierung, fördert diese Koalition die Integration von behinderten Menschen in die Arbeitswelt; sie hat ihre Schwerpunkte auch dahin gehend festgelegt. So wird die Bundesregierung die Aufstockung des jetzigen Kontingentes von 600 Behinderten-Planstellen im Allgemeinen Teil des Stellenplanes für das Jahr 2001, das bereits zur Gänze ausgeschöpft ist – es langen laufend neue Anträge ein –, um weitere 50 Planstellen vorsehen, die auch notwendig sind.

Aus diesem Grunde bringe ich jetzt folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 3 erhält Artikel VI die Ziffernbezeichnung "1."

2. Nach der neu bezeichneten Ziffer 1 werden folgende Z. 2 und 3 eingefügt:

"2. Im Artikel VII wird der Punkt nach Z 13 durch einen Strichpunkt ersetzt und als Z 14 angefügt:

,14. beim Voranschlagsansatz 1/60146 bis zu einem Betrag von 133 Millionen Schilling für die Finanzierung von Zuschüssen für außergewöhnliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der BSE-Krise entstehen (ausgenommen Tragung der Kosten der BSE-Schnelltests).‘

3. Im Allgemeinen Teil des Stellenplanes für das Jahr 2001 (Anlage II zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001) lautet im Punkt 3, Absatz 3 die Zahl ,650‘ anstatt ,600‘."

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Gleichzeitig werden Mittel für die Qualitätssicherung im Bereich des Pflegegeldes und für die bessere soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen bereitgestellt. Es kommt zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensabläufe für behinderte Menschen, einer Verbesserung der nach wie vor unbefriedigenden Beschäftigungssituation und zu einer Anhebung der Ausgleichstaxe um 30 Prozent, von 2 060 S auf 2 700 S.

Und der Zeitraum bis zum Wirksamwerden des besonderen Kündigungsschutzes wird, was heute von sozialdemokratischer und grüner Seite kritisiert worden ist, von drei Monaten auf sechs Monate verlängert. Das ist auch eine Forderung der Behindertenorganisationen gewesen, weil die begünstigten behinderten Menschen eben wegen des besonderen Kündigungsschutzes in den Betrieben nicht eingestellt werden. Das ist eigentlich das Problem (Abg. Haidlmayr: Jetzt wissen wir es!), und durch diese neue Regelung kommt es hier zu einer Aufweichung und haben die begünstigten behinderten Menschen die Chance, in den Arbeitsprozess integriert zu werden und ihr eigenes Geld zu verdienen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das sind wesentliche Verbesserungen für die Behinderten. Und wenn Sie ein bisschen darüber nachdenken, dann müssen Sie dem auch zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


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