Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 68

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sechs Monaten können sie sagen: Auf Wiedersehen, danke – den nächsten behinderten Menschen!, und sich dann vielleicht dafür noch auf die Schulter klopfen. Sehr durchschaubar ist dieses zynische Spiel, Herr Bundesminister, sehr durchschaubar!

Sie haben aber auch von Bewährungsfrist für die behinderten Menschen gesprochen – nicht von Probezeit, Sie haben gesagt "Bewährungsfrist" –, und jetzt gibt es eine Bewährungsfrist für die behinderten Menschen.

Zur Behindertenmilliarde hätte ich noch einiges zu sagen, leider ist meine Redezeit aus. Auch hier haben Sie uns bisher nur Zahlen über Projekte geliefert. Wir wissen bis jetzt noch nicht genau, wie viele Menschen zusätzlich beschäftigt werden können, wie viele davon im ersten Arbeitsmarkt, wie viele bleiben werden können und wie lange? Denn das Geld gibt es nur zwei Jahre lang. Also es gibt wohl Zahlen über Projekte, aber wie viele Menschen bis jetzt NutznießerInnen sind, das wissen wir nicht. – Sehr mager, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbegrenzung: 5 Minuten. – Bitte.

11.21

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 wurde vorgesehen, dass die Renten aus der Unfallversicherung mit 1. Jänner 2001 nicht mehr von der Besteuerung ausgenommen sind. Und als soziale Abfederung im Hinblick auf die Einbeziehung der Unfallrente in die Steuerpflicht wurde gleichzeitig die Zusatzrente für Schwerversehrte mit Jahresbeginn deutlich erhöht, nämlich auf 50 Prozent der Versehrtenrente, wenn mindestens eine 70-prozentige Verminderung der Erwerbstätigkeit vorliegt, und um 20 Prozent, wenn eine Verminderung der Erwerbstätigkeit unter 70 Prozent gegeben ist. Dadurch ist es Schwerversehrten möglich, eine Versehrtenrente in der Höhe von 100 Prozent der Bemessungsgrundlage zu erhalten.

Ziel ist es, Ungleichheiten im System zu beseitigen und eine Gleichstellung der Unfallrente mit der Invaliditätspension herbeizuführen, denn bisher gab es eine ungleiche Behandlung dieser beiden Leistungen. Nur ein Beispiel: Wenn jemand eine Invaliditätspension von 25 000 S brutto erhält, so hat er netto 20 200 S herausbekommen. Bei einer Unfallrente mit brutto 25 000 S erhält er ebenfalls brutto 25 000 S.

Ungerecht und unsozial ist meiner Meinung nach, dass die Unfallrente vom vorherigen Einkommen und nicht vom Behinderungsgrad abhängig war. Das heißt, wenn jemandem in seiner Ausbildung als Lehrling oder als Facharbeiter durch einen Arbeitsunfall ein Finger abgetrennt worden ist, hat er wesentlich weniger bekommen als jemand, der als Beamter auf einer Dienstreise durch einen Verkehrsunfall einen Finger verloren hat. Das ist der große Unterschied, und das ist ungerecht und unsozial. Es darf die Unfallrente nicht vom Einkommen abhängig sein, sondern nur vom Grad der Invalidität beziehungsweise der Behinderung.

Die Neudefinition wird in dieser Gesetzgebungsperiode noch umgesetzt.

Natürlich kann es auch nicht so sein, dass Leute mit einem geringen Einkommen bei der Unfallrente zum Handkuss kommen, und da sorgt man jetzt vor. Es darf nicht sein, dass jemand mit einem Einkommen bis zu 20 000 S im Monat weniger bekommt als früher. Diese Mehrbelastung eines Unfallrentners bei einem zu versteuernden Einkommen von 230 000 S pro Jahr wird auf Antrag zur Gänze von den Bundessozialämtern refundiert, einmal im Jahr. Und bei Einkommen über 230 000 S pro Jahr ist eine teilweise Abgeltung, also eine Einschleifregelung, vorgesehen, bis zu einem Einkommen von zirka 245 000 S. Diese Rückerstattung erfolgt über die Bundessozialämter, ganz gleich wie bei der Normverbrauchsabgabe für behindertengerechte PKW.

Außerdem hat die Koalition beziehungsweise die Bundesregierung eine Milliarde in die größte Offensive zur Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen investiert. Eine Behindertenmilliarde wird investiert für die Arbeitsassistenz, für die Berufsbegleitung, für junge


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