aber die Chance wird sehr gering sein. Und das als Verbesserung zu bezeichnen, halte ich wahrlich für zynisch. (Beifall bei den Grünen.)
Auch die Änderung beim Behinderteneinstellungsgesetz den BürgerInnen und den behinderten Menschen in Österreich als Verbesserung verkaufen zu wollen – meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie tief Sie noch sinken müssen, um endlich den Zynismus gegenüber behinderten Menschen aufzugeben.
Das ist keine Verbesserung, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn Sie wissen ganz genau – und die Behindertenorganisationen haben es Ihnen in so dicken Briefen schriftlich zukommen lassen –, dass es durch die Verlängerung nicht der Probezeit, sondern der Bewährungsfrist – Herr Minister Haupt, so haben Sie es bezeichnet – nicht dazu kommen wird, dass mehr behinderte Menschen am ersten Arbeitsmarkt einen Job finden, sondern dass es dazu kommen wird, dass behinderte Menschen dann, wenn es einen Arbeitsstau in Unternehmen gibt, geholt werden und sie sich dann, wenn dieser Stau wieder abgebaut ist, wieder "vertschüssen" können. (Abg. Dr. Pumberger: So viel Blödsinn habe ich schon lange nicht gehört!) Dann sind sie wieder arbeitslos und müssen wieder daheim bleiben und haben sich nicht einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, denn mit bis zu 6 Monaten Berufstätigkeit besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. (Abg. Neudeck: Können Sie das belegen oder nur behaupten?)
Das ist Ausnutzen von behinderten Menschen und sonst gar nichts! Und ich kann es Ihnen belegen: Herr Mitterlehner von der Wirtschaftskammer fordert seit Jahren ganz laut, dass der Einstellungsschutz für behinderte Menschen abgeschafft wird. (Abg. Neudeck: Sehr gut, jawohl!) Was heißt das? Raus mit den Behinderten aus den Betrieben!
Herr Mitterlehner ist einer jener, der sich heute glücklich schätzt, dass die Bewährungsfrist für behinderte Menschen – nicht mehr die Probezeit, sondern die Bewährungsfrist! – verlängert wird. Herr Mitterlehner, ich "gratuliere" Ihnen zu Ihrer behindertenfeindlichen Einstellung. (Abg. Dr. Fekter: Das ist eine Unterstellung! – Abg. Dr. Trinkl: Ungeheuerlich!)
Ich möchte auch noch schnell zu dieser von Ihnen so gerühmten Anhebung der Ausgleichstaxe Stellung nehmen. (Abg. Dr. Fekter: Nur weil Sie behindert sind, brauchen Sie sich das auch nicht zu erlauben!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Glauben Sie, dass ein einziger Unternehmer, weil er jetzt 2 700 S bezahlen muss, in Zukunft auch nur einen einzigen Gedanken daran verlieren wird (Abg. Neudeck: Viele, nicht einen!), ob er behinderte Menschen einstellt oder nicht? (Abg. Neudeck: Nicht nur einen, viele!) Das ist doch überhaupt nicht wahr! Sie wissen ganz genau, dass die Zahlungen an den Ausgleichstaxfonds für die Nichterfüllung der Behinderteneinstellungspflicht vom Gewinn des Unternehmens abgezogen werden können. Das heißt, dieser Aufwand ist für das Unternehmen gewinnmindernd und stellt daher keinen Aufwand, sondern nur eine steuerliche Umschichtung dar und sonst gar nichts.
Herr Minister Haupt! Zur Behindertenmilliarde. Sie versuchen uns immer wieder zu erklären, was Sie nicht alles in dieser Richtung tun. Sie haben unter anderem gesagt, wie viel Sie heuer schon für arbeitsplatzsichernde Maßnahmen für behinderte Menschen aufgewendet haben. Herr Minister Haupt, das ist ja der Beweis dafür, den Sie heute geliefert haben, dass Sie jetzt Mittel aus der Behindertenmilliarde verwenden, die vorher aus anderen Töpfen bezahlt worden sind, denn die Mittel zur Arbeitsplatzsicherung hat es ja immer gegeben. Die wurden vom Bundessozialamt bezahlt, die wurden vom AMS bezahlt, aber denen haben Sie die Töpfe ausgeräumt, und jetzt bezahlen Sie auch diese Maßnahmen aus der Behindertenmilliarde. Ich habe damit von Ihnen heute den Beweis geliefert bekommen, dass die Behindertenmilliarde keine zusätzliche Leistung ist, sondern nur eine Umschichtung von anderen Beträgen, die bis jetzt immer finanziert wurden. (Beifall bei den Grünen.)
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