Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 95

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Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. – Bitte.

13.05

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, Sie haben gesagt, wir seien die Reparierer der Sozialpolitik. Es ist klar, warum wir die Reparierer sind (Abg. Heinisch-Hosek: Zuerst streichen, dann reparieren! Sie müssen besser zuhören!): Dank Ihrer Sozialpolitik, die so unsozial war, müssen wir Ihre Politik reparieren. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Denn wie sonst, liebe Frau Kollegin, kommt es zu folgender Aussage: "Der Sozialstaat ist nur ein Kostenfaktor!"? – Wissen Sie, wer diese Aussage getroffen hat? – Hostasch war das. Das war Ihre Politik: Die Sozialpolitik ist ein Kostenfaktor. So haben Sie die Sozialpolitik verstanden. (Abg. Silhavy: Natürlich! Das ist ja wohl klar! Sozialpolitik kostet einfach etwas!) Das Ergebnis, die Auswirkungen waren entsprechend: willkürliche Belastungen, willkürliche Streichungen, einfach keine Sozialpolitik mit Herz, keine Sozialpolitik mit Hirn. Das war Ihre Politik. (Abg. Heinisch-Hosek: Erst streichen, dann reparieren!)

Unser Sozialminister Herbert Haupt hat Herz für die Menschen und setzt die dafür notwendigen Dinge mit Verstand und mit Durchsetzungskraft um. Das hätte ich mir von Ihnen einmal gewünscht. (Abg. Silhavy: Darum reparieren Sie ja dauernd Ihre Gesetze, die Sie beschlossen haben!) Ihre Gesetze werden repariert, Frau Kollegin. (Abg. Silhavy: Ihre Gesetze müssen Sie reparieren! Das haben Sie zu verantworten!) Sie haben 30 Jahre Zeit gehabt, Sozialpolitik zu machen, und jetzt stellen Sie sich her und sagen, wir sollen diese Dinge machen. Also das ist wirklich eine Sauerei sondergleichen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Richtig! Das ist wirklich eine Sauerei!)

Meine Damen und Herren! Alter darf nicht als reduzierte, sondern muss gegenüber früheren Lebensstufen als modifizierte Lebensform gesehen werden. Das Erbringen von Pflegeleistungen sollte sich auch an der Lebensqualität der älteren Menschen orientieren. Qualitätsvolle Leistungen sind dann gegeben, wenn sie von den alten Leuten als Freundlichkeit, Aufmerksamkeit und Wertschätzung erlebt werden können und nicht als vordergründige, technokratisch ausgerichtete Dienstleistung erbracht werden.

Außer Streit steht wohl für uns alle, dass das altersbedingte Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess und die Unfähigkeit zur eigenständigen Lebensführung im hohen Alter nicht das Lebensende bedeuten, sondern vom Wohlfahrtsstaat als gesellschaftlich zu lösende Aufgabe verstanden werden sollen. Durch das Pflegegesetz sind die pflegebedingten Mehraufwendungen pauschaliert abgedeckt, damit eben die betroffenen Personen nach Möglichkeit weiter ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben führen können.

Die Zahl der Pflegebedürftigen hat im März mit 272 067 einen Höchststand erreicht. Um nun weiter eine Erhöhung der sozialen Treffsicherheit zu erreichen, wurde beim Pflegegeld der Entfall der Altersgrenze umgesetzt, damit die Zuerkennung – und das war lange eine unserer Forderungen – des Pflegegelds bereits ab der Geburt eines behinderten Kindes ermöglicht werden kann. Von Ihnen wurde dies nie umgesetzt, Frau Kollegin! (Abg. Heinisch-Hosek: Das war doch schon bisher möglich! Es hat nur die Härteklausel gegeben!) Warum haben Sie es dann nicht umgesetzt? 30 Jahre lang haben Sie dazu Zeit gehabt! (Abg. Heinisch-Hosek: Ja! Ich begrüße es ja!)

Eines, meine Damen und Herren, ist mir als Insider allerdings sehr wichtig. Gerade die Pflege älterer Menschen, die oft keine Angehörigen mehr haben, die sich nicht mehr wehren können, fordert Qualitätskriterien und die Kontrolle dieser Qualität. Wenn aus ökonomischen Gründen Maßnahmen bei Pfleglingen getroffen werden, die diese ruhig stellen, oder wenn eine künstliche Ernährung eingeleitet wird, sprich PEG-Sonden, weil das Füttern zu viel Zeit kostet, dann schreit dieser Tatbestand nach Kontrolle und Qualitätsstandards. Sowohl die Struktur als besonders auch die Prozessqualität der Pflege, egal ob intra- oder extramural, muss für betroffene Pfleglinge in Österreich gewährleistet werden können.


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