Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 94

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Im Hinblick auf die Qualitätssicherung begrüßen wir auch, dass eine gesetzliche Verankerung der Förderungsmöglichkeit von Projekten in der Pflegevorsorge geschaffen wurde. Ebenso begrüßen wir die Ausnahmebestimmung, wonach das Pflegegeld für die Dauer eines stationären Aufenthalts im Umfang der Beitragshöhe für die Weiter- oder Selbstversicherung einer Pflegeperson weiterzuleiten ist. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Da wir Sozialdemokraten natürlich konstruktive Oppositionspolitik betreiben, werden wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen, aber leider hat Sie der Mut wieder einmal ein bisschen verlassen, meine Damen und Herren. Es fehlen nämlich zwei wichtige Bereiche, die Sie schon immer gefordert haben; auch Sie, Frau Kollegin Partik-Pablé. Herr Minister Haupt hat im März in einer Presseaussendung gesagt, er möchte das Pflegegeld um ein Prozent erhöhen und sei bereits in Verhandlungen mit dem Herrn Finanzminister. – Jetzt redet er von einer Einmalzahlung. Ich weiß nicht, was ich glauben soll. (Abg. Dr. Pumberger  – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Genau lesen und ordentlich zuhören!)

Valorisierung und Erhöhung des Taschengeldes erscheint uns gleich wichtig, und ich gebe zu, in diesem Bereich ist länger nichts passiert, meine Damen und Herren. Das ist richtig, es ist aber genauso richtig, dass wir mutig genug sind, das zuzugeben, und zwar mit dem Willen, es auch zu ändern. Ich weiß, dass wir offene Türen einrennen, weil der Herr Bundesminister im März das gesagt hat. Und ich weiß auch, dass Frau Kollegin Partik-Pablé im April 1999 – es wurde im Plenum dann auch diskutiert – einen entsprechenden Antrag formuliert und eingebracht hat und dass er diskutiert wurde. – Okay! Wir wollen das auch! Wir wollen Ihnen helfen, Ihre Forderungen umzusetzen. Wir sind konstruktiv. Seien Sie es auch!

Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Brunhilde Plank, Gabriele Heinisch-Hosek und GenossInnen betreffend Valorisierung des Pflegegeldes und die Erhöhung des Pflegetaschengeldes, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (574 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (653 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die insbesondere folgende Punkte enthält:

Die Wiedereinführung der jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes mit dem Anpassungsfaktor nach § 108 ASVG rückwirkend mit 1.1.2001.

Die Erhöhung des Pflegetaschengeldes, bei stationärer Unterbringung, auf 20 Prozent der Pflegestufe 3."

*****

Wenn Sie 200 Millionen Schilling für eine Imagekampagne haben, wenn Sie Ihre Ministerbüros aufblähen, bis sie fast platzen und dafür viel Geld ausgeben, wenn Sie fast 18 Milliarden Schilling für das Kinderbetreuungsgeld haben, dann werden Sie doch auch die rund 300 Millionen Schilling für diese Valorisierung haben. Tun Sie das, was Sie schon immer wollten und gefordert haben, und stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

13.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der eben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt und steht daher auch mit in Verhandlung beziehungsweise dann zur Abstimmung.


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