Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 93

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

12.58

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir sprechen heute über Ihre Sozialpolitik. Wir sprechen über die Sozialpolitik einer christlich-sozialen Partei und über die Sozialpolitik einer Partei des – unter Anführungszeichen – "kleinen Mannes". Dass das, was Sie zu sein vorgeben, mit dem, was Sie machen, absolut nichts zu tun hat, das zeigt sich allein darin, dass Sie lange versucht haben, einen Sozialausschuss zu verhindern (Abg. Dr. Feurstein: Was? Aber Entschuldigung, bitte!), und ich glaube, aus gutem Grund – für Sie aus gutem Grund! (Abg. Dr. Feurstein: Aber wirklich nicht! Wirklich nicht!) Denn dass Sie auf Ihre Sozialpolitik nicht stolz sein können, Herr Abgeordneter Feurstein, das belegt unter anderem die Tatsache, dass Sie leider die Streicher und Reparierer der Nation geworden sind – und darauf wäre ich auch nicht stolz, das können Sie mir glauben! (Beifall bei der SPÖ.)

Aber aus Fehlern kann man lernen, das war oft zu hören in letzter Zeit, etwa von Herrn Abgeordnetem Westenthaler und auch von anderen Kolleginnen und Kollegen. Auch beim vorliegenden Gesetzentwurf geben wir Ihnen die Möglichkeit, eventuell aus Fehlern zu lernen. Wir bieten sie Ihnen, indem wir heute nämlich auch einen entsprechenden Antrag einbringen wollen. Ich glaube, dass es in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig ist, einige Fakten in Bezug auf das Bundespflegegeld aufzuzeigen beziehungsweise in Erinnerung zu rufen – wenn Sie so wollen, eine Art kleiner Nachhilfeunterricht.

Es gibt nämlich sozialdemokratische Fakten wie etwa die umfassende Reform der Pflegevorsorge 1993, meine Damen und Herren. 1993 wurde ein abgestuftes, bedarfsorientiertes Pflegegeld eingeführt, auf das – unabhängig vom Einkommen und Vermögen sowie der Ursache der Pflegebedürftigkeit – ein Rechtsanspruch besteht. Parallel dazu wurde zwischen Bund und Ländern eine Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen abgeschlossen. Außerdem wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, der die Entwicklung der Pflegevorsorge begleitet und in wichtigen Fragen Empfehlungen und Vorschläge erstattet. Und natürlich gibt es seit 1996 auch einen Arbeitskreis zur Qualitätssicherung in der Pflegevorsorge. (Abg. Dr. Pumberger: Heute wird das verbessert!) Auch das ist also nichts Neues.

Eine Studie von Professor Badelt aus dem Jahr 1997 über die praktischen Auswirkungen des Pflegevorsorgesystems bestätigt, dass die Ziele der Reform in hohem Ausmaß erreicht wurden. Auf Basis dieser Erfahrung novellierte die damalige sozialdemokratische Ministerin Lore Hostasch das Bundespflegegeldgesetz insofern, als ein erleichterter Zugang zur Pflegegeldstufe 4 geschaffen wurde. Das war Anfang 1999.

Seit 1998 gibt es auch eine kostenlose Beratung für Pflegende und eine Verbesserung der Position der Pflegenden. (Abg. Dr. Pumberger: Wer hat die Stufe 1 gekürzt? Sagen Sie uns das! Wer hat die Stufe 1 gekürzt?) Die Möglichkeit einer begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung wurde ebenfalls im Jahr 1998 gesetzlich geregelt.

Meine Damen und Herren! Diese Darstellung der Entwicklung des Bundespflegegeldes ist deswegen so wichtig, damit Sie auf der einen Seite nicht behaupten können, das alles gebe es erst, seit Sie an der Regierung sind (Abg. Dr. Pumberger: Was haben Sie mit der Stufe 1 gemacht?), und auf der zweiten Seite sollten Sie daran erinnert werden, dass die solide Basis, auf der Sie jetzt arbeiten können, einfach die sozialdemokratische Basis ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt: Wir begrüßen grundsätzlich die Tatsache, Herr Abgeordneter Pumberger, dass nun bereits ab der Geburt eines Kindes Pflegegeld gewährt werden kann. (Abg. Dr. Pumberger: Was war mit der Stufe 1?) Das war freilich auch bisher schon möglich – in den 14 Fällen, die es österreichweit gab, wurde es in 13 Fällen zuerkannt –, aber ich gestehe ein, dass der Wegfall der Härteklausel für Familien, wenn sie ein behindertes Neugeborenes haben, natürlich eine wesentliche Verbesserung darstellt.


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