Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 99

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch mit zur Diskussion beziehungsweise Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

13.23

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Hohes Haus! Vielleicht würden manche Debattenredner ihrem Gemüt und der österreichischen Politik einen guten Dienst erweisen, wenn sie sich mehr der Sache und weniger dem ewigen Kritisieren widmen würden.

Meine Damen und Herren! Seien wir ehrlich: Die österreichische Sozialpolitik, die es zurzeit gibt und von der heute ein Teil diskutiert wird, kann sich in ganz Europa und in der ganzen Welt sehen lassen. Einmalig! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Huber: Da haben wir auch schon ganz was anderes gehört! – Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Frau Kollegin Silhavy! Da Sie immer meinen, Sie müssten das kritisieren: Sie haben von 1945 bis zum Jahr 2000 daran gearbeitet. (Weiterer Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Lediglich vier Jahre lang waren Sie nicht allein verantwortlich, in dieser Zeit haben Sie aber mitgearbeitet. Diese Sache ist nicht schlecht!

Das Bundespflegegeldgesetz, über das wir heute sprechen, ist ein Meilenstein der Sozialpolitik, und dieser Meilenstein trägt die Namen Hesoun und Dr. Feurstein. Das waren die Männer, die das zustande gebracht haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Öllinger! Als exzellenter Sozialpolitiker verdient sich Herr Dr. Feurstein nicht dauernd Ihre Vorträge. Bei jeder Ausschusssitzung, in jeder Plenardebatte halten Sie immer denselben Vortrag. So dramatisch die Angelegenheit auch sein mag, bitte gehen Sie doch endlich auch einmal dazu über, die Dinge sachlich zu diskutieren! (Weiterer Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Damit auch Sie zum Thema Pflegegeld zurückfinden, möchte ich zunächst einmal feststellen: Es funktioniert! An die 320 000 Bürgerinnen und Bürger Österreichs beziehen unter diesem Titel eine Leistung. In diesem Zusammenhang gehört auch einmal den Beamten des Ministeriums, etwa dem hier anwesenden Sektionschef Dr. Gruber ein Kompliment ausgesprochen. Das sind Leute, die hervorragend an der Umsetzung mitwirken. Das sind die positiven Merkmale der Sozialpolitik, über die wir reden sollten!

Anlässlich dieser Beschlussfassung ist auch ein Klimawechsel zu konstatieren. – Das hat nichts damit zu tun, dass Ihr Herr Klima woanders hin gewechselt hat! – Sie sprechen dauernd von sozialer Kälte. Nun können Sie Wärme verspüren, wenn heute zum Beispiel mit diesem Gesetz festgelegt wird, dass Kinder nunmehr von Geburt an in die Leistung einbezogen sind. Sie wurden zwar auch bislang mit Leistungen aus einem Härtefonds berücksichtigt, aber die neue Lösung hat eine andere Qualität, und das muss einmal ausgesprochen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es gibt in dieser Gesetzesmaterie auch eine Klarstellung zu den Rückforderungen zu Unrecht bezogener Leistungen. Jawohl, auch das gibt es! Das war bis jetzt für den Sozialversicherungsträger eine ungemein schwierige Situation. Nunmehr ist das rechtlich klargestellt.

Es wird auch festgehalten, dass jene Personen, die freiwillig pensionsversichert sind, weil sie einen Angehörigen pflegen, für die Zeit des Ruhens des Pflegegeldes von der Allgemeinheit, vom Staat, aus dem Sozialtopf die Leistungen für die Pensionsversicherung bekommen. Das ist Wärme in dieser Materie! Das sollten Sie sich auch einmal vor Augen führen!

Die behandelte Materie beinhaltet auch Regelungen zur Qualitätssicherung. Ich höre sehr oft, dass die Leute sagen, dass die Pflege nicht in der entsprechenden Qualität erbracht wird, weil eben mitunter auch die Aufgaben unerwartet schnell auf die Menschen zukommen. Daher müs


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