Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 106

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Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle neuerlich Einstimmigkeit fest. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Sozialpolitik!) Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (593 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Währungsumstellungs-Begleitgesetz – SV-WUBG) (659 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (594 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation 1998 (Bundes-Seniorengesetz 1998) geändert werden (660 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile es ihm.

13.52

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Ich kann meinen Redebeitrag zu diesem Gesetz – das im Prinzip nichts anderes bedeutet, als dass die Währungsumstellung auf Euro auch im Rahmen der Sozialversicherungsgesetze stattfindet – kurz machen.

Schon in der Begutachtung haben nicht nur Arbeiterkammer, sondern auch Wirtschaftskammer und andere Institutionen moniert, dass das Begleitgesetz zur Währungsumstellung im Unterschied zu den Regeln, die für die Privatwirtschaft gelten, sehr unterschiedliche Bestimmungen bei der Währungsumstellung anwendet. Diese würden, wenn sie in der Privatwirtschaft angewandt würden, wahrscheinlich dazu führen, dass Strafen verhängt werden.

Nach der Regierungsvorlage ist zwar durch das Ministerium an der Fassung des Ausschussberichtes einiges verbessert worden, aber der Abänderungsantrag der Kollegen Gaugg und Feurstein hat wieder Klarheit geschaffen. Dadurch wird wieder eine Umstellung vorgenommen, die die Steuerfreigrenze für Kleinunternehmer nach oben verschiebt und damit sozusagen eine Währungsumstellung bedeutet, die einen kleinen Freibetrag von immerhin 3 000 S zusätzlich für diese Personengruppen beinhaltet.

Herr Abgeordneter Feurstein! 3 000 S zusätzlich als Steuerfreibetrag, das macht für den Einzelnen wenig aus, das gebe ich zu; es kann 1 000 S oder unter Umständen 1 500 S mehr bedeu


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