Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 116

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europäischen Gepflogenheiten anpassen, damit es unseren Dienstnehmerinnen und der Wirtschaft entsprechend gut geht.

Für Frauen wird es nunmehr interessant, sich in technischen Berufen so weit ausbilden zu lassen, dass sie auch Produktionsabläufe leiten und kontrollieren können. Die Erschließung vieler anderer, qualitativ höherer Arbeitsplätze wird möglich werden, und diese Chance ist auch zu nützen. Der Armut kann auf diese Art und Weise wirksam begegnet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Frauen haben auf die Verwirklichung dieses Grundsatzes der beruflichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zuganges zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und schließlich zum beruflichen Aufstieg schon lange gewartet; das weiß ich aus dreißigjähriger Berufserfahrung in der Beratung und in der Vermittlung auch von sozial benachteiligten Frauen.

Der berufliche Aufstieg ist jedoch vielfach nur dann möglich, wenn auch arbeitszeitmäßig eine gewisse Flexibilität erbracht werden kann und die EU-konforme Vorgangsweise gepflegt wird. Entsprechend eingeschränkt stellen sich derzeit noch die Ausbildungsmöglichkeiten auch in den Betrieben dar. Aber auch die vom AMS finanzierten Ein-, Um- und Nachschulungsmaßnahmen für Arbeit suchende Frauen sind auf die derzeitigen Arbeitsmöglichkeiten ausgerichtet. Auch diesbezüglich sollte sich also einiges ändern.

Natürlich soll und darf es nicht so sein, sehr geehrte Damen und Herren, dass nach dem Wegfall des Nachtarbeitsverbotes für Frauen in vermehrtem Maße Frauen dort als Hilfsarbeiterinnen eingesetzt werden, wo derzeit männliche Facharbeiter arbeiten.

Deshalb ist die Wirtschaft gefordert, bei Facharbeiterbedarf, also zur Abdeckung des Mangels an Facharbeitern die notwendige Anzahl an Frauen und Mädchen auszubilden. Es sollte nicht mehr so sein, wie es zum Beispiel die derzeitige Statistik betreffend weibliche Lehrberufe der Wirtschaftskammer in der Steiermark zeigt, wonach der Beruf Einzelhandelskauffrau von 1 400 Frauen gelernt wird und insgesamt nur 6 500 Mädchen in Lehrberufen ausgebildet werden, aber 13 707 Burschen. Warum dem noch immer so ist, das wissen wir: Man war zu wenig flexibel, und es hat zu wenig Ausbildungs- und auch Arbeitsmöglichkeiten in technischen Berufen gegeben.

Aber nicht nur die Ausbildungsmöglichkeiten in technischen Berufen sind zu reformieren, wir haben andererseits auch in der schulischen Ausbildung diesbezüglich einen Reformbedarf. Es sollte in Zukunft nicht so sein, dass jene Schulen, die mit keinem beruflichen Abschluss aufwarten, besser gefördert werden als jene Schulen, die einen beruflichen Abschluss bieten, und zwar einen beruflichen Abschluss in Zukunftsberufen, in technischen Berufen.

Lassen Sie mich auch etwas zum Thema Grenzland sagen: Es ist Zeit, die siebenjährige Übergangsfrist – und ich rede von einer mindestens siebenjährigen Übergangsfrist – für die Liberalisierung des Arbeitsmarktes für EU-Beitrittsländer zu nützen. Diese Zeit ist zu nützen, um Frauen die Chance zu geben, als Fachkräfte eingesetzt zu werden und gleich viel wie Männer zu verdienen! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sophie Bauer. – Bitte.

14.34

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Eingangs möchte ich festhalten, dass das Nachtarbeitsverbot für Frauen im Jahre 1919 eingeführt wurde. Auch damals schon wurden für die Frauen Schutzbestimmungen erreicht. 2001 – also 82 Jahre danach – wird nun das Nachtarbeitsverbot wieder aufgehoben.

Es ist richtig, dass eine EU-konforme Regelung betreffend Nachtarbeitsverbot geschaffen werden muss. Aber bei der Einführung des Nachtarbeitsverbots für Frauen hat es immer schon Ausnahmeregelungen – besonders in puncto Pflege – gegeben. Deshalb habe ich im Aus


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