Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 135

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Anfrage. Sie wissen, dass sich in diesem Zusammenhang gestellte Fragen überwiegend auf Angelegenheiten beziehen, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch den Bundesminister für Finanzen sind. Der Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der ÖIAG in der Hauptversammlung der ÖIAG wahr. Er hat daher nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, die Auswahl und die Bestellung von Organmitgliedern in Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG oder in Konzerngesellschaften zu beeinflussen.

Weiters betreffen die vorliegenden Fragen zum großen Teil unter anderem Entscheidungen von Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG oder von Konzerngesellschaften solcher Beteiligungsgesellschaften. Damit besteht keine Vollzugszuständigkeit des Bundesministers für Finanzen, es liegt auch keine Angelegenheit der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten vor. Die Fragen sind somit überwiegend von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz determinierten Fragerecht nicht erfasst.

Daher darf ich mich im Hinblick auf diese Rechtsgrundlage nur im Einverständnis mit der ÖIAG äußern, und die erteilten Informationen, die jetzt folgen, sind daher zum größten Teil Informationen, die ich von der ÖIAG erhalten habe.

Frage 1 darf ich wie folgt beantworten:

Die Kosten für das mit der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern der ÖIAG beauftragte Beratungsunternehmen beliefen sich auf 1,9 Millionen Schilling, für Vorstände auf 1,6 Millionen Schilling, bei den übrigen Gesellschaften sind bisher keine Beraterhonorare angefallen.

Zur Frage 2:

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern sind keinerlei Zahlungen angefallen. Zu allfälligen Zahlungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angabe gemacht werden. (Abg. Dr. Gusenbauer: Ah! – Rufe bei der SPÖ: Steht eh in der Zeitung!)

Zur Frage 3:

Wenn Sie die Kursentwicklung an der Wiener Börse in den Jahren von 1994 bis zum Jahr 2000 betrachten und diese beispielsweise mit dem EuroStock-Index vergleichen, dann werden Sie wissen, dass wir einen EuroStock-Index hatten, der in diesen sechs Jahren um 170 Prozent gestiegen ist, während die Wiener Börse praktisch auf ihrem Niveau verharrt hat und keine Steigerungen verzeichnen konnte. Seit Jahresanfang 2001 ist der ATX um mehr als 10 Prozent angestiegen, war einer der bestentwickelten Börsenindices weltweit, während der EuroStock-Index um 7 Prozent zurückging.

Wir konnten eine Steigerung des Börsenwerts der ÖIAG-Gesellschaften um 6,2 Milliarden Schilling verzeichnen. Daher bin ich zutiefst davon überzeugt, dass die Privatisierungsinitiative dieser österreichischen Bundesregierung der richtige Weg ist. Ob das Ansprechpartner in den USA oder in Asien sind, es gibt überall ein enorm positives Feedback für diese Privatisierungsinitiative. Jeder weiß: Das ist zum Erfolg dieser Unternehmen, das ist wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich und für die Arbeitsplätze in unserem Land. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Sehr souverän! – Abg. Dr. Gusenbauer: Nicht einmal das Argument stimmt!)

Zur Frage 4:

Darin geht es um die Kursentwicklung der Telekom Austria. Sie wissen sicherlich, wie sich andere Telekom-Unternehmen seit Jahresanfang 2001 entwickelt haben: Die British Telecom hat minus 10,7 Prozent Performance, die Telecom Italia hat plus 1,6 Prozent, die Swisscom hat plus 4,4 Prozent, die Deutsche Telekom hat minus 19 Prozent. Die Telekom Austria hat plus 6,5 Prozent und war damit der sich seit Beginn des Jahres 2001 am weitaus besten ent


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