Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 137

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auch der Selbsterneuerung des Aufsichtsrates der ÖIAG, wird die Entpolitisierung des Aufsichtsrates der ÖIAG sichergestellt.

In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf verweisen, dass in Ihrer Verantwortung, Herr Abgeordneter Edlinger, die Bestellung und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der ÖIAG direkt beim Bundesminister für Finanzen lag (Abg. Edlinger: Das ist falsch!) und damit im Gegensatz zu heute eine entsprechende politische Einflussnahme möglich war. (Abg. Edlinger: Sie wissen, dass das falsch ist!) Das unterscheidet die Arbeit der vergangenen von jener der neuen Bundesregierung! Wir sind für Entpolitisierung, für privatwirtschaftliches Management! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich darf außerdem festhalten, dass wir uns, ohne dass dafür eine gesetzliche Verpflichtung bestanden hätte, der Unterstützung durch ein Personalberatungsunternehmen bedient haben, um bei der Bestellung dieser Aufsichtsräte möglichst auch den Kriterien der Objektivität sowie der Güte und der Qualität gerecht zu werden. Die Kosten dieses Personalberatungsunternehmens sind in der Beantwortung der ersten Frage entsprechend dargestellt.

Zur Frage 9:

Was die Vorstandsveränderungen betrifft, ist zu sagen: Nach dem Ausscheiden von Dr. Streicher aus dem Vorstand der ÖIAG per 31. Jänner 2001 wurde über Beschluss des Aufsichtsrates vom 25. Mai 2001 Dr. Peter Michaelis zum weiteren Mitglied des Vorstandes der ÖIAG neben Dr. Johannes Ditz bestellt. Andere Vorstandsveränderungen darf ich Ihnen ebenfalls schriftlich als Auskunft der ÖIAG nachreichen.

Zu den Fragen 10 bis 13 darf ich Folgendes festhalten:

Vorstände und Geschäftsführer werden von den dafür verantwortlichen Unternehmensorganen grundsätzlich nach ihrer fachlichen Eignung und nach ihrer beruflichen Erfahrung bestellt. Eine öffentliche Ausschreibung erfolgt im Allgemeinen dann, wenn dies nach den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes erforderlich ist.

Nochmals betonend: Qualität, Leistung, Erfahrung, persönlicher Background sind die Kriterien, nach denen unsere Aufsichtsratsbesetzungen oder die der ÖIAG in ihrer Verantwortung wahrgenommen werden.

Zur Frage 14:

Das ist eine besonders interessante Frage, sie betrifft meine private Wohnung, die ich erworben habe. Es wird gefragt, ob Herr Ernst Karl Plech, der zum Aufsichtsratsvorsitzenden der BUWOG bestellt wurde, auch mein Immobilienmakler war.

Erstens darf ich Ihnen sagen, dass, wie Sie bereits aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2227/J vom 28. März 2001 wissen, eventuelle vertragliche Beziehungen in meinem Privatbereich nicht dem Fragerecht gemäß § 90 Geschäftsordnungsgesetz unterliegen. Auf gut Deutsch gesagt: Das geht Sie relativ wenig an! (Abg. Sophie Bauer: Das spricht für die "Qualität" des Finanzministers! Seien Sie mir nicht bös: Das ist ein Charakter!)

Ich sage Ihnen aber auf der anderen Seite auch sehr deutlich: Sie unterschätzen den Bundesminister für Finanzen. Ich habe ganz normal ein Inserat in der Zeitung gelesen, bin zum Eigentümer dieser Wohnung gefahren, habe mir die Wohnung angesehen und habe dann die Wohnung um einen fairen Preis käuflich erworben. Ich habe mich keines Immobilienberaters bedient. Daher: Die Selbständigkeit ist relativ groß! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schieder: Das hat jetzt aber nach einem sehr schlechten Gewissen geklungen! – Lebhafte ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Im Gegensatz zu Ihren Reihen darf ich Ihnen sagen: Mein Gewissen und meine weiße Weste können Sie noch viele Jahre lang erforschen! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der


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