Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 183

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Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, komme ich auf einen Debattenbeitrag im Rahmen des Dringlichen Antrages zurück. Abgeordneter Gaugg hat in diesem Debattenbeitrag wörtlich von "mafiosen Methoden" gesprochen und damit, wie sich bei Einsicht ins Protokoll zeigt, eindeutig den Abgeordneten Edlinger gemeint. Ich erteile ihm dafür einen Ordnungsruf.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zellot. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

18.53

Abgeordneter Roland Zellot (Freiheitliche): Herr Präsident! Die Herren Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Heute ist der Tag der Beschlussfassung über das Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz geändert wird, und über verschiedene begleitende Maßnahmen wegen der BSE-Folgekosten. Ich glaube, das ist wirklich eine Entlastung der Bauern. Sie haben das Gefühl, heute endlich von dieser Last befreit zu werden, auch von der Last der Ungewissheit.

Es ist auch Folgendes anzuführen: Es gibt keine "Pannen", und es gibt auch kein "Pech". So etwas ist wahrscheinlich in den anderen Mitgliedstaaten zu finden. Denn so schnell, wie der "Schnellschuss"-Veterinärminister, Bundesminister Haupt, in dieser Sache in Zusammenarbeit mit Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Molterer gehandelt hat, gibt es das in keinem anderen europäischen Mitgliedstaat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Die Bauern sind stolz darauf, und sie wissen, dass sie sich auf jemanden verlassen können, der nicht mit leeren Worten kommt.

Meine geschätzten Damen und Herren! Es kommt hier vielleicht nicht immer zu einer idealen Lösung, aber es ist sicher und steht fest, dass die Bauern endlich von dieser Last befreit werden. Die Regierung ist natürlich nicht nur Garantin für den Schutz der Konsumenten, sondern für beide, sowohl für die Konsumenten als auch für die Bauern. Wir stehen zu diesem Bündnis. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Es gibt, was die Regierungsvorlage für das Fleischuntersuchungsgesetz betrifft, auch von mir einen Abänderungsantrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Zellot, Dr. Stummvoll und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird (586 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (639 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. Der gemäß Punkt 6 anzufügende Abs. 5 des § 26b hat wie folgt zu lauten:

"(5) Abs. 4 gilt nicht für Tiere, bei denen Substanzen gemäß Anhang IV der Verordnung des Rates Nr. 2377/90/EWG (ABl. Nr. L 224 vom 18. 8. 1990) oder Stoffe, deren Anwendung gemäß Richtlinie des Rates Nr. 96/22/EG (ABl. Nr. L 125 vom 23. 5. 1996) verboten ist, festgestellt wurden."

2. Im Punkt 7 werden im Artikel 2 Abs. 3 die Worte "sechs Monate" durch die Worte "ein Jahr" ersetzt.

Begründung:

Zu Punkt 1:

Durch die Einfügung der Worte "verboten ist," wird ein beim Textumbruch unterlaufener Schreibfehler korrigiert.


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