Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 182

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Ich zitiere: Die im Zuge der BSE-Krise erforderlichen Maßnahmen sind solche des Veterinär-, Gesundheits- und Ernährungswesens einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle und fallen daher zur Gänze, in Gesetzgebung und Vollziehung, in die Kompetenz des Bundes. (Abg. Murauer: Im Prinzip selber gemacht! Das ist dein Problem!)

Und jetzt kommt es: Die BSE-Folgekosten sind daher ausschließlich von der Europäischen Union und dem Bund zu tragen. – Zitatende.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur Salzburg, sondern auch andere Bundesländer haben diesen Konsultationsmechanismus in Gang gesetzt. Uns hat man im Finanzausschuss vorgegaukelt, es würde nur noch Wien ein Problem darstellen. Herr Bundesminister! Wir sind gerne bereit, gemeinsam etwas zu machen, aber nicht unter diesen Voraussetzungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gäbe zu den Gesetzesmaterien im Einzelnen noch einiges einzuwenden. Kollege Gradwohl hat bereits gesagt, beim Fleischuntersuchungsgesetz geht es um die Frage von Amtstierarzt und praktischem Arzt. Aber das Hauptproblem sehe ich darin, dass BSE-Untersuchungen dem Fleischuntersuchungsgesetz unterworfen werden und damit auch der Gebührenhoheit der Länder unterliegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns grundsätzlich mit der Frage der Lebensmittelsicherheit auseinander setzen. Hier geht es uns um das Problem der Sicherung der personellen Ressourcen in den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung und in den anderen Bundesanstalten. Dort kommt es bei Kündigungen zu keinen Nachbesetzungen mehr, auch nicht – wie in Salzburg –, wenn jemand in Pension geht. Ich denke daher, wir sollten gemeinsam dafür eintreten – dies ist ein konstruktiver Antrag der Sozialdemokratie –, dass diese Posten nachbesetzt werden.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl, Anna Huber und GenossInnen betreffend Sicherung der personellen Ressourcen in den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung und anderen Bundesanstalten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, durch Pensionierung oder Kündigung freiwerdende Planstellen in den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung, der bakteriologisch-serologischen Bundesanstalt sowie der Veterinärmedizinischen Bundesanstalt nachzubesetzen, um die für die Lebensmittelsicherheit notwendigen Untersuchungen und die Forschungstätigkeiten dieser Bundesanstalten dauerhaft in Österreich abzusichern!"

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sind eingeladen, einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zu leisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Moser. )

18.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier, Genossen und Genossinnen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.


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