Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 216

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Das Positive daran ist, dass die Parteienrechte gewahrt bleiben. Dies ist deswegen sehr wichtig, weil wir glauben, dass die Beteiligung der Betroffenen an diesen Prozessen entscheidend ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Verordnung beinhaltet Freiwilligkeit, gewährt nach wie vor Parteienrechte, hat zum Inhalt, einen konsolidierten Bescheid für zukünftige Vorhaben vorlegen zu können, und stellt sicher, dass die Finanzierung geregelt ist. Kurz: Sie stellt eine gute, runde Sache im Sinne der Wirtschaft und der Ökologie dar. – Ich danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.50

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

20.51

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Hohes Haus! Ich werde mich auch kurz fassen. Tatsächlich ist die Einschätzung, dass dieses Gesetz eine runde Sache sei, eine falsche. Es ist überschießend, was die Befreiung von staatlicher Aufsicht für Betriebe betrifft, die sich freiwilligen Umweltmanagementsystemen unterwerfen. Ich bin der Auffassung, dass es grundsätzlich systemimmanente Grenzen gibt: Man kann nicht alles mit freiwilligen Umweltsystemen regeln. Das ist in dieser Vorlage überschießend geregelt worden.

Wir nehmen eine differenzierte Position ein, und ich möchte daher auch die positiven Punkte erwähnen: In der alten Vorlage von uns als fehlend kritisiert, gibt es nunmehr neu eine Konzentration der Zuständigkeiten für die Eintragung der Umweltgutachter beim Umweltministerium. Zweitens gibt es eine Symmetrie beim Rechtsschutz: Gegen die Eintragung ins Standortverzeichnis können nunmehr auch die Umweltanwaltschaften als Vertreter der Umwelt Einspruch erheben. Das sind aus unserer Sicht zwei positive Punkte.

Die negativen Punkte, die uns zur Ablehnung dieses Entwurfs zwingen, sind: Ein solch freiwilliges System steht und fällt mit der Unabhängigkeit der UmweltgutachterInnen. In diesem Punkt wurde nichts verbessert. Es ist nach wie vor nur von Unabhängigkeit und Integrität die Rede; das sind sehr offene, sehr schwammige Begriffe. Die "legal compliance", die Übereinstimmung mit der Gesetzeslage, ist aus unserer Sicht nicht gewährleistet. Es wird nur vorgegeben, dass dafür gesorgt werden soll, und nicht, dass die Einhaltung auch garantiert werden muss. Natürlich ist auch die Genehmigungsfreiheit für Anlagenänderungen unserer Meinung nach überschießend, und zwar vor allem deswegen, weil das Kriterium, dass es pro Produktionseinheit oder erbrachter Leistung zu einer Reduktion des Ressourcenverbrauches kommen muss, sich im konkreten Einzelfall durchaus auch negativ auf die gesamte Output-Belastung auswirken kann.

Insgesamt ist es also doch ein Umweltgesetz, das mehr Deregulierung und Umweltabbau verfolgt als einen fairen Ausgleich. Im Übrigen verstehen wir auch die Eile nicht, den Grund, warum diese Verordnung so rasch umgesetzt werden musste. EMAS II liegt gerade erst auf dem Tisch, und es hat auch viele kritische Stellungnahmen der Bundesländer dazu gegeben. Bezeichnend ist auch, dass mehrmals vertagt werden musste, weil keine Einigung mit den Bundesländern erzielt werden konnte.

Mit den Begründungen, die ich soeben angeführt habe, wegen dieser überschießenden Deregulierung und Befreiung stimmen wir also gegen diesen Vorschlag, anerkennen aber auch, dass es wenigstens in zwei Punkten Verbesserungen gegeben hat. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

20.54

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben in der österreichischen Umweltpolitik mit ordnungspolitischen Maßnahmen in den letzten Jahren, ja fast Jahrzehnten viel erreicht, sind aber nunmehr doch an einem Punkt angelangt, an dem wir mit ordnungspolitischen Maßnahmen an Grenzen stoßen,


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