Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 224

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Staubbelastung im Zusammenhang mit dem Gesundheitsrisiko eines der ganz großen Themen ist.

Zweitens: Mit diesem Gesetz halten wir einerseits unsere Standards, andererseits gehen wir dort, wo wir es für richtig halten, auch über die in der EU-Richtlinie geltenden Standards hinaus. Sie wissen, dass das etwa bei der Frage der Jahresmittelwerte für NO2 der Fall ist, wo wir im Gesetz 30 Mygramm festgeschrieben haben, während die EU 40 Mygramm vorsieht.

Zu der von Ihnen angesprochenen Frage des Tagesmittelwertes für NO2: Dieser ist in der Anlage 5 des Gesetzes enthalten, allerdings nicht als Grenzwert, sondern als Zielwert. Damit gibt der Gesetzgeber auch ein ganz klares Signal, welches Ziel er für das richtige in diesem Zusammenhang hält.

Zur Frage des Ozons auch ein offenes Wort: Ich habe Ihnen im Ausschuss schon gesagt, wir haben Ozon deshalb nicht in diese Richtlinieneinarbeitung übernommen, weil wir einerseits die Ozon-Tochterrichtlinie der Europäischen Union und andererseits die Richtlinie über die nationalen Emissionsgrenzwerte abwarten wollen. Wir erwarten diese Richtlinien noch im heurigen Jahr und werden dann die entsprechende Adaption auch rechtlich vornehmen.

Zur hier angesprochenen Frage der Landeshauptleute kann ich nur wiederholen, was ich im Ausschuss gesagt habe: dass wir an die Landeshauptleute auch auf Grund dieser Diskussion im Ausschuss hinsichtlich der Frage der Umsetzung der Gesetzesaufträge schriftlich herantreten werden.

Letzter Satz – und das ist mir wichtig –: Mit diesem Gesetz können wir auch ein Gesetz, nämlich das Smogalarmgesetz, außer Kraft setzen. Das ist einer der wenigen Rechtsakte, die mit der Schaffung eines Gesetzes gleichzeitig ein anderes aufheben, und zwar deshalb, meine Damen und Herren, weil unsere Luftpolitik in den letzten Jahren so erfolgreich war, dass wir dieses Gesetz schlicht und einfach nicht mehr brauchen. Das darf auch einmal klar gesagt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Er hat das Wort.

21.26

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die in Verhandlung stehende Novelle ist im Großen und Ganzen eine europäische Vorgabe und grundsätzlich auch nützlich und notwendig. Im Sinne einer nach vorne gerichteten Umweltschutzpolitik ist es jedoch bedauerlich, dass diese vorhin schon mehrfach zitierte Veränderung der Regierungsvorlage im Vergleich zum Ministerialentwurf vorgenommen wurde.

Wir Sozialdemokraten unterstützen nicht die neu eingeführten Toleranzmargen, da Sie damit Grenzwertüberschreitungen erlauben, was nichts anderes als eine Grenzwerterhöhung bedeutet. Wir unterstützen es nicht, dass Sie konkrete Grenzwerte durch Zielwerte ersetzen.

Natürlich wird die Interpretation dieser Vorlage unterschiedlich – je nachdem, ob sie Regierungsfraktionen oder Oppositionsfraktionen vornehmen – ausfallen. Ich glaube aber, dass die euphorische Darstellung der Regierungsfraktionen übertrieben ist, dass es sich dabei eher nur um ein Schönreden oder um eine nicht ganz redliche Darstellung handelt. Wenn Regierungsabgeordnete meinen, dass die Anzahl der Überschreitungen streng limitiert ist, dann ist das zwar richtig, ändert aber nichts an der Tatsache, dass Grenzwerte überschritten werden können, was Sie ja selbst zugeben und bedauerlicherweise auch ganz bewusst zulassen.

Wir Sozialdemokraten verlangen von verantwortlicher Umweltpolitik jedenfalls eine Verbesserung der Situation und nicht die Aufweichung von Grenzwerten. Umweltpolitik muss sich hohe ökologische Ziele setzen und darf keinesfalls hinter bereits gesetzte Standards gehen. Das haben Sie mit dieser Vorlage getan, und daher werden wir diesem Entwurf auch nicht unsere Zustimmung geben. (Abg. Dr. Martin Graf: Keine Überraschung!)


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