Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 225

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Im Zusammenhang mit dieser Novelle stehen Sie aber vor einer Reihe von Problemen. Die Probleme mit den Ländern hat Kollege Heinzl schon angesprochen; ich kann mir das daher ersparen. Auch beim bodennahen Ozon wird noch viel mehr notwendig sein, als in dieser Novelle vorgesehen ist. Dieses Problem wird alleine innerstaatlich nicht lösbar sein. Daher wird es auch europäischer Lösungen bedürfen, und dazu darf ich Ihr forciertes Engagement, Herr Bundesminister, einfordern.

Eine weitere Schwachstelle sind die fehlenden Messstellen für Benzol und Blei.

Zusammenfassend darf ich festhalten, dass sich in den letzten Jahren die Luftqualität zwar verbessert hat, dennoch aber besonders beim Verkehr und bodennahen Ozon großer Handlungsbedarf besteht, dem Sie allerdings mit dieser Vorlage nicht gerecht werden.

Daher darf ich zur Qualitätssteigerung des Ausschussberichtes einen Abänderungsantrag einbringen. Dieser lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Kaipel, Heinzl und GenossInnen zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (553 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert und das Smogalarmgesetz aufgehoben wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen,

den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage 553 der Beilagen wie folgt zu ändern:

Anlage 1 lautet:

Als Immissionsgrenzwert der Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit in ganz Österreich gelten die Werte in nachfolgender Tabelle:

Konzentrationswerte in µg/m3 (ausgenommen CO: angegeben in mg/m3)

Luftschadstoff

HMW

MW8

TMW

JMW

Schwefeldioxid

200

120

Kohlenstoffmonoxid

10

Stickstoffdioxid

200

80

30

Schwefelstaub

150

PM10

50*)

40

Blei in PM10

0,5

Benzol

5

 

*) Der Immissionsgrenzwert gilt als überschritten, wenn der Tagesmittelwert von 50 µg/m3 mehr als 25 mal in einem Kalenderjahr überschritten wird.

*****


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