Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 226

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Ich darf Sie einladen, diesen Abänderungsantrag anzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der vorliegende Abänderungsantrag entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht daher mit in Verhandlung.

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. Er hat das Wort.

21.31

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Seit 1. April 1998 gilt in Österreich das Immissionsschutzgesetz-Luft, ein Gesetz zum dauerhaften Schutz der Gesundheit des Menschen, zum Schutz von Tieren, Pflanzen, Kultur und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinflüssen.

Die EU hat nun eine Tochterrichtlinie zur Rahmenrichtlinie Luftqualität mit Grenzwerten für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel, Blei, Kohlenmonoxid und Benzol erlassen, die die Mitgliedstaaten bis zum 19. Juli 2001 umsetzen müssen. Dies macht die Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft notwendig, zu der die Bundesregierung nun einen Entwurf vorgelegt hat.

Wie der letzte Immissionsschutzbericht zeigt, ist Österreich auf Grund seiner intensiven Bemühungen ein Vorreiter in Sachen Luftreinhaltung. Vor allem beim Schadstoff Schwefeldioxid konnte in den letzten zehn Jahren eine beachtliche Reduktion von 90 Prozent erreicht werden. Österreich gehört somit im europäischen Vergleich zu den besten Ländern.

Beigetragen dazu haben die Bemühungen unserer Nachbarstaaten, ihre Luftqualität zu verbessern. Hiermit wird klar, dass Österreich zwar als Vorreiter und Beispielgeber vorangehen kann, ein positives Ergebnis allerdings nur dann möglich ist, wenn internationale Standards der Luftreinhaltung auch von unseren Nachbarländern eingehalten werden.

Mit der Novelle zum Luftreinhaltegesetz werden die geltenden Grenzwerte für Blei und Benzol verschärft. Für kleine Staubpartikel – diese haben einen Durchmesser von unter 10 Mikrometern – wird überhaupt erstmals ein Grenzwert eingeführt. Dieser Staub ist nach Berechnungen der Europäischen Kommission jener Luftschadstoff, der mit Abstand die größten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat, und ich stelle diesbezüglich den größten Handlungsbedarf für die nächste Zeit fest. Gerade diese Partikel müssen in Zukunft reduziert werden.

Auch in diesem Bereich kann Österreich binnen kürzester Zeit Antworten bieten. Der Einsatz von Biodiesel reduziert in Relation zum herkömmlichen Dieselkraftstoff die Schadstoffbelastung, und zwar in beeindruckenden Dimensionen. Biodiesel stößt 46 Prozent weniger Kohlenwasserstoffe, 52 Prozent weniger Ruß und 36 Prozent weniger Partikel aus. Biodiesel setzt bei der Verbrennung nur jenes CO2 frei, das vorher von der Pflanze aus der Atmosphäre aufgenommen wurde. Somit ist der CO2-Kreislauf geschlossen.

Biokraftstoff ist ein nachwachsender Rohstoff, der vorwiegend aus Pflanzenölen gewonnen wird. Selbst der verbleibende Presskuchen ist hochwertigstes Eiweißfuttermittel und kompensiert somit Sojaimport.

Durch den Einsatz von Vielstoffmotoren – ein Begriff, den man sich für die Zukunft merken wird müssen – wäre es problemlos möglich, Pflanzenöle ohne Veresterung direkt als Kraftstoff einzusetzen. Dies würde bedeuten: auf der einen Seite eine drastische Reduktion von Luftschadstoffen aus dem Motorenbereich, auf der anderen Seite Arbeitsplätze für den ländlichen Raum. (Zwischenruf des Abg. Eder. ) Herr Kollege, ich praktiziere das bereits!

Diese Regierungsvorlage erfüllt nicht nur EU-Vorgaben, sondern geht in manchen Bereichen weit über diese hinaus und leistet somit einen Beitrag dazu, dass die Vorreiterrolle Österreichs


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