Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 228

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

der ÖVP.) Ich bin bekannt dafür, dass ich Ankündigungen dieser Art auch einhalte. Ich danke für den vorauseilenden Applaus und die Dankesbezeigungen.

Meine Damen und Herren! Wirklich nur die wesentlichsten Punkte, die bereits im Ausschuss angesprochen wurden. Herr Bundesminister, Fachleute lassen uns im Zusammenhang mit der Änderung des ALSAG wissen, dass wir in den nächsten 20 Jahren für rund 2 500 Altlasten, die nach bereits gesicherten Erkenntnissen zumindest zum Teil grundwassergefährdende Altlasten sind, zirka 50 Milliarden Schilling aufbringen werden müssen, um sie sanieren zu können.

Auch wenn wir wissen, dass mit der vorliegenden Änderung eine bereits erfolgte Änderung lediglich erweitert werden sollte oder wird, sind wir nach wie vor der Meinung, meine Damen und Herren, dass der von den Regierungsparteien eingeschlagene Weg nicht zielführend ist, zu wenig verursachergerecht ist und insgesamt zu kurz greift.

Daher ersuchen wir die Bundesregierung in dem bereits im Ausschuss eingebrachten Entschließungsantrag, bis 31.12.2001 ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Finanzierung der Altlastensanierung in Österreich vorzulegen. Ich glaube, meine Damen und Herren, das wäre im Sinne aller, und ich darf Sie bitten, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier. Er hat das Wort.

21.40

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht, wie bereits gesagt, bei dem vorliegenden Antrag um eine bessere finanzielle Abwicklung von großen Sanierungsfällen im Bereich der Altlastensanierung, wie zum Beispiel der Fischer-Deponie in der Mitterndorfer Senke, und das ist uns sicherlich ein sehr wichtiges Anliegen.

Bisher waren die Mittel für Ersatzvornahmen bei der Altlastensanierung beim Bundesministerium für Inneres zu budgetieren. Mit der Änderung des Bundesministeriengesetzes im vorigen Jahr ist diese Kompetenz zum Bundesminister für Landwirtschaft und Umweltschutz gewandert, einschließlich der Finanzierung der Ersatzvornahmen im Bereich der Altlastensanierung. Die Durchführung solcher Maßnahmen erfordert bei einigen großen Deponien sehr erhebliche finanzielle Mittel, und es war daher notwendig, durch eine Änderung des Altlastensanierungsgesetzes diese Finanzierung auch auf eine andere rechtliche Basis zu stellen.

Mit dem heutigen Beschluss können die erforderlichen Mittel für die Finanzierung von Ersatzvornahmen in der Höhe von bis zu 22 Millionen j beziehungsweise zirka 300 Millionen Schilling für die Jahre 2001 und 2002 aus dem Altlastensanierungsfonds zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich an die unendliche Geschichte der Fischer-Deponie in der Mitterndorfer Senke in Niederösterreich denke, muss ich sagen, ich bin froh, dass es hier eine positive Weiterentwicklung gibt.

Meine Damen und Herren! Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Sanierung von Altlasten und zum geschaffenen Finanzierungsmodell für den Altlastenbeitrag. Die aufgewendeten Mittel sind in der Tat beträchtlich. Ich erwähne nur, dass bei der letzten Sitzung der Altlastenkommission Projekte in Höhe von 1,9 Milliarden Schilling genehmigt wurden und dazu Förderungen in Höhe von 986 Millionen Schilling.

Der Antrag der SPÖ, der dazu gestellt wurde, nämlich die Altlastensanierung zu überdenken, ist daher unserer Auffassung nach nicht notwendig, da die Altlastensanierung in Österreich sukzessive und gut voranschreitet. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johann Loos. Er hat das Wort.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite