Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 229

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21.43

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Rahmen der Sanierung der Fischer-Deponie ist man praktisch draufgekommen, dass es durch die derzeitige gesetzliche Lage nicht möglich ist, auch die Kosten für Experten zu übernehmen.

Wir alle, die wir in der Praxis mit derartigen Dingen zu haben, wissen, wie kostenintensiv die Altlastensanierung ist. Es hat mich bei der Ausschusssitzung daher etwas gestört, dass gesagt wurde, hier gehe praktisch nichts voran. Ich habe mir angesehen, wie sich das in den letzten Jahren entwickelt hat, und ich darf Ihnen einige Zahlen nennen: 1990 wurden ungefähr 142 Millionen Schilling für die Altlastensanierung ausgegeben, 1997 – eine Zahl dazwischen – waren es zirka 450 Millionen Schilling, und im Budget für das Jahr 2002 haben wir bereits eine Summe von 1,41 Milliarden Schilling für die Altlastensanierung vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass die Gebietskörperschaften – die Länder, die Gemeinden – dafür verantwortlich sind, wenn aber der Bund diesen Gebietskörperschaften nicht unter die Arme greift, so ist eine Altlastensanierung praktisch nicht möglich. Daher ist es auch so notwendig, dass wir heute diese Änderung beschließen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte aus meiner eigenen Erfahrung ein Beispiel bringen: Wir haben, wie Sie wissen, im Nationalpark Neusiedler See/Seewinkel, einem wunderschönen Gebiet – falls Sie heuer noch keinen Urlaub gebucht haben, würde ich Ihnen raten, dorthin zu kommen  (Beifall bei der ÖVP)  –, drei besondere Altlasten. Betroffen davon sind drei Gemeinden, die insgesamt 6 000 Einwohner haben. Die Kosten, um diese drei Altlasten, die mitten im Nationalpark liegen, zu beseitigen, betragen ungefähr 55 Millionen Schilling, und dieser Betrag ist von uns aufzubringen. Wenn nicht der Bund, das Land Burgenland und der Umweltdienst Burgenland gewesen wären, die uns 85 Prozent davon finanzieren, sodass nur 15 Prozent für die Gemeinden übrig bleiben, hätten wir das nicht sanieren können. Jetzt können wir mit Unterstützung des Bundes, mit Unterstützung des Landes, mit Unterstützung des Burgenländischen Müllverbandes diese Altlasten wegbringen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es wird also ein praktischer Beitrag geleistet. Daher werden wir dieser Änderung selbstverständlich gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. – Bitte.

21.45

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage der Altlastensanierung und vor allem die große Problematik der Sicherung der finanziellen Mittel für diese Altlastensanierung waren nicht umsonst Thema im Umweltausschuss, denn eines – und diese Wahrheit muss man hier ganz klar aussprechen – stellt sich heraus: Wenn ein Land, wenn eine Gebietskörperschaft keine Möglichkeit hat, Ersatzvornahmen zu tätigen, um eine in Frage stehende gefährdete Fläche zu sanieren, dann wird es letzten Endes unmöglich sein, eine Sanierung auch in entsprechender Zeit zu erreichen, weil sich oft herausstellt, dass Akteure lieber über Jahre hinweg Katz‘ und Maus mit der Behörde spielen, als die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Insofern halte ich das für einen wesentlich Schritt, vor allem dann, wenn es darum geht, die Gutachterfrage abzuhandeln. Gerade bei der Bestellung von Gutachtern und bei der Entwicklung der verschiedenen Sanierungskonzepte ist es von zentraler Bedeutung, dass hierfür die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Es bedeutet das Aufräumen der Sünden, der Altlasten aus der Vergangenheit eine finanziell gigantische Aufwendung auch noch über die nächsten Jahre hinweg, und es ist eigentlich ein Trauerspiel, dass in den letzten Jahren, in denen es notwendig gewesen wäre und in denen auch die finanzielle Situation der Gemeinden noch nicht so schlecht war, wie sie jetzt in vielen


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