Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 230

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Fällen schon ist, viel zu wenig auf diesem Sektor geschehen ist, dass viel zu wenig Sanierungsaufträge ergangen sind, weil dem oft ewig lange Rechtsstreite wegen des Geldes vorangegangen sind und sich überhaupt nichts bewegt hat. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Altlastensanierungsgesetz selbst: Wir werden dieser Regelung, die hier zum Beschluss vorliegt, zustimmen. Ich halte das für einen wichtigen Schritt, der vielleicht eine gewisse Beschleunigung in das Sanierungsprocedere bringen könnte.

Zum Gesetz an sich aber möchte ich mein ceterum censeo schon noch anbringen: Die Begünstigung von Verbrennungsrückständen in diesem Bereich halte ich für eine ganz negative Entwicklung, halte ich für eine absolute Fehlentscheidung in der Umweltpolitik, weil dadurch ein Verfahrensmonopol für die Verbrennung entsteht, das ich so nicht hinnehmen kann. Es wird erstens die Konsumentinnen und Konsumenten, die Müll produzieren, enorm viel Geld kosten, zweitens wird es die Verfahrenskonkurrenz verunmöglichen oder extrem erschweren, wenn es darum geht, sich zwischen biologisch-mechanischen Behandlungsmethoden und Verbrennung entscheiden zu müssen. So, wie die gesetzliche Lage derzeit ist, ist es praktisch eine große, breite Autobahn in Richtung Verbrennung, und solange ein Verfahren das Monopol hat, werden Entwicklungen in diesen Verfahren natürlich auch extrem gebremst. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister! Wenn Sie im Altlastensanierungsgesetz im Bereich der Beiträge eine gute Tat für die Umwelt setzen wollen, dann ändern Sie diese Begünstigung, werfen Sie sie hinaus! Ermöglichen Sie damit Verfahrenskonkurrenz, ermöglichen Sie damit neue Techniken, die genauso gut und genauso effizient eingesetzt werden können und die gerade in manchen Bereichen, wenn es um Deponieraum und seine Finanzierung geht, viel besser einsetzbar wären als die derzeitige Regelung.

Fassen Sie sich ein Herz und wehren Sie sich gegen die Verbrennungslobby! Das ist das ceterum censeo, das ich Ihnen nicht ersparen kann. (Beifall bei den Grünen.)

21.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 647 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in 647 der Beilagen ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Auch diesmal bitte ich im Falle der Zustimmung um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist.

30. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 260/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Rettung der Mehrwegsysteme im Getränkebereich und über den Entschließungsantrag 375/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima und Genossen betreffend die Einführung einer Einwegabgabe (648 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit gelangen wir zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach Berichterstattung liegt mir nicht vor. Ich gehe daher sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Karl Dobnigg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.


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