Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 53

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Sehr geehrte Damen und Herren! 20 000 österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die heute Kinder haben, Kinder großziehen, werden in Zukunft ab 1.1.2002 in den Genuss des Kindergeldbezuges kommen, wenn ihre Kinder nach dem 1.1.2002 geboren werden. Ich glaube daher, dass das, was von der Sozialdemokratie als Schlagwort hier publiziert worden ist und von Kollegen Öllinger in seinem Versuch einer tatsächlichen Berichtigung hier festgestellt worden ist, für jene Kinder, die nach dem 1.1.2002 in Österreich geboren werden, voll umgesetzt wird.

Für jene Eltern von Kindern, die heute schon auf der Welt sind und für die es einen Karenzgeldanspruch gibt, wird es zusätzlich ab diesem Stichtag die Möglichkeit des Umstiegs auf das Kinderbetreuungsgeld geben. Dadurch wird es mehr Einkommen geben, mehr Möglichkeiten, sich den Kindern zu widmen, und es wird bessere Möglichkeiten für die Frauen geben, den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu schaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren von Seiten der Sozialdemokratie und von den Grünen! Haben Sie es denn schon ganz vergessen, dass bei der derzeitigen Regelung des Karenzgeldbezuges die Einkommensgrenze für den Zuverdienst bei knapp über 4 000 S liegt und dass für sehr viele Frauen der Wiedereinstieg in das Berufsleben nach der Karenzzeit einen lebenslangen Einkommensverlust, und zwar mehr als 18 Prozent, bedeutet, weil die Frauen nicht dazuverdienen dürfen, nicht berufsfähig bleiben, sich nicht weiterqualifizieren können, nicht an den Ausbildungsprogrammen der Betriebe teilnehmen können und sich nicht fortbilden können? Das heißt, sie können das nicht erlangen, was im Fachjargon "volle Arbeitsfähigkeit" heißt, und müssen daher lebenslang Einkommensverluste hinnehmen.

Ich glaube, dass durch die mit dem Kinderbetreuungsgeld verbundenen Neuregelungen gerade jene, die sich der Kinder annehmen wollen – und das sind im Regelfall noch immer die Frauen und leider in einem viel zu geringen Ausmaß die Männer –, entsprechende neue Möglichkeiten der Wiedereingliederung in das Berufsleben geboten bekommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die bisherigen 24 Monate Kündigungsschutz selbstverständlich voll aufrecht bleiben und darüber hinaus keiner gehindert wird, sich im Rahmen seiner eigenen betrieblichen Vereinbarungen auch die zusätzlichen Monate abzusichern. Der Gesetzgeber hat aber auch für jene Fälle vorgesorgt, wo Kündigungen von Seiten des Betriebes aufgrund von Wünschen nach längerer Kinderbetreuung ausgesprochen werden, nämlich insofern, als man, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und Betreuungseinrichtungen beziehungsweise Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen der eigenen Familie, der Nachbarschaft oder der Verwandten in Anspruch nehmen kann, selbstverständlich auch das Arbeitslosengeld beziehen und an entsprechenden Schulungen teilnehmen kann.

Ich glaube, dass auch die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktservices für Schulungsmaßnahmen für Frauen erwähnenswert sind. Derzeit haben wir nur knapp über 400 Frauen, die über das Arbeitsmarktservice besondere Schulungen bekommen, weil die Rahmenbedingungen für den Zugang zu solchen speziellen Schulungsmaßnahmen in der Vergangenheit sehr eng gefasst worden sind. Diese Rahmen- und Zugangsbedingungen werden deutlich erweitert und deutlich verbessert. Dann, wenn man für den Arbeitsmarkt verfügbar ist, das heißt, wenn man für die Betreuung der Kinder vorgesorgt hat, und daher die Schulungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann, wird es vom Arbeitsmarktservice für die Frauen eine ganze Reihe von maßgeschneiderten Schulungen, Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen geben, die jetzt schon konzipiert sind und die jetzt schon laufend erweitert und angeboten werden.

Wir haben das, was in den Studien zur Armut in Österreich nachlesbar ist, nicht, so wie Sie es gesagt haben, Frau Kollegin Prammer, ignoriert, sondern wir haben sehr wohl darauf reagiert und haben das, was für die Beschäftigung der Frauen in der Zukunft in diesem Lande wichtig, aber noch mangelhaft ist, ausgebaut, erweitert und gemeinsam mit dem Kollegen Bartenstein, der für das Arbeitsrecht zuständig ist, verbreitert und verbessert, um den Frauen neue Möglichkeiten der Rückkehr an den Arbeitsplatz, und zwar der Rückkehr mit besseren Konditionen, mit besseren Lohnangeboten und mit besseren Entfaltungsmöglichkeiten, zu geben.


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