Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 154

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Bericht des Unterrichtsausschusses (610 der Beilagen) über die Regierungsvorlage 580 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und die 12. Schulorganisationsgesetznovelle geändert werden

Ziffer 30 der im Betreff genannten Vorlage wird wie folgt geändert:

"§ 131a Absatz 1 lautet neu wie folgt:

§ 131a (1) Für die Erprobung von Maßnahmen zur Ermöglichung des gemeinsamen Unterrichtes behinderter und nichtbehinderter Kinder in Schulklassen können in allgemein- und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Schulversuche durchgeführt werden."

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Genau das ist jetzt unser Ansatz. Wir sagen: Okay, es soll diese Übernahme dessen, was auf Schulversuchsbasis stattgefunden hat, ins Regelschulsystem geben. Wir werden dem zustimmen, aber nicht als Ausdruck dessen, dass wir meinen, dass das die einzige Form ist, die sinnvoll ist. Das Problem ist nur: Gibt es diese Beschlussfassung nicht und laufen die Schulversuche aus, dann kippt auch das Polytechnikum. Dann besteht zumindest die Gefahr, dass diese Integration nicht einmal mehr im Polytechnikum stattfindet. Und wir wollen ganz einfach nicht, dass das auch noch passiert.

Aber – und jetzt komme ich schon zum Schluss meiner Anmerkungen zur Integration – es gibt schon eine unterschiedliche Wahrnehmung, und damit spreche ich vor allem auch Frau Ministerin Gehrer an. Uns wird unterstellt, dass wir meinen, grundsätzlich ist jeder, der geistig behindert ist, in der Lage, zu einem Abschluss zu kommen, auf die Universität zu gehen oder was auch immer. – Das war nie das Bild, das wir vertreten haben, aber so wird es in der Öffentlichkeit dargestellt, und das finde ich schade, weil es an der Diskussion vorbeigeht.

Die Frage ist erstens: Bei verschiedenen Schülern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist ja nicht bei allen gleich wahrzunehmen. Das geht von geistigen Behinderungen über Leistungsschwächen bis hin zu sehr unterschiedlichen Formen der Beeinträchtigung. Für diese Kinder ist es in sehr unterschiedlichem Ausmaß auch möglich, weitere Schulen zu besuchen, und zwar im Sinn dessen, dass sie auch wirklich den Lernerfolg erreichen. Bei berufsbildenden mittleren Schulen zum Beispiel kann ich mir durchaus vorstellen, dass es die Chance für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt, auch das Lernziel zu erreichen. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Bei den geistig behinderten Kindern, bei jenen, von denen Sie sagen, es sei für sie nicht möglich, das allgemeine Lernziel zu erreichen, würde ich schon zu bedenken geben: Es gibt doch auch andere Kriterien – das ist auch der Unterschied zur Auffassung von Kollegin Brinek –, und ich bin sehr wohl der Meinung, dass soziale Integration in diesem Bereich ein Gut an sich ist, dass es nicht nur darum geht, wirklich die Lernziele zu definieren, sondern dass es auch hier wieder in verschiedenen Fällen, je nachdem, wie es gewünscht wird, wie es die Betroffenen sehen, absolut Sinn machen kann, zu Integrationsmaßnahmen zu kommen, auch wenn die Lernzielkomponente nicht im Vordergrund steht.

Was wir wollen, ist, einfach die Möglichkeit zu schaffen, das aufzumachen, zu eröffnen. Nicht für alle. Es soll dann jeder das Recht auf Integration haben, aber es soll keine Pflicht zur Integration geben, wie Sie es jetzt darzustellen versucht haben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. ) Ja, das Recht auf Integration. Richtig. Das ist der Punkt. (Abg. Mag. Schweitzer: Bringen Sie Vorschläge auch für Lernziele, Bildungsziele! Auch auf der dritten Leistungsstufe!) Lassen wir das jetzt! Das bringt jetzt da nichts. (Abg. Mag. Schweitzer: Das interessiert mich aber!) Ja, aber ich habe jetzt – es leuchtet schon das Licht – nicht noch eine Stunde Zeit, Ihnen das zu erklären. (Abg. Mag. Schweitzer: Das ist ja das Entscheidende an der Geschichte!)


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