Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 163

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(3) (Grundsatzbestimmung) Für Polytechnische Schulen und berufsbildende Pflichtschulen gilt der letzte Satz des Abs. 3 als Grundsatzbestimmung.

(4) Schulversuche im Sinne des Abs. 1 können ab dem Schuljahr 2001/02 solange begonnen werden, als dies für die Aufnahme behinderter Kinder erforderlich ist.""

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Das heißt: bis zur Übernahme ins Regelschulwesen.

Wir hoffen, dass damit eine Möglichkeit eröffnet wird, hier doch noch einen Schritt weiter zu gehen und das, worüber eigentlich Konsens bestand, dass es für behinderte Kinder gemacht werden kann, tatsächlich in das Gesetz hineinzuschreiben.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Für Vernunft ist es noch nicht zu spät. Daher ersuchen wir Sie: Stimmen Sie diesen Anträgen zu! (Beifall bei der SPÖ.)

19.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die beiden vorgetragenen Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt, sie stehen in ausreichendem inhaltlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und stehen daher auch mit in Verhandlung beziehungsweise zur Abstimmung.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer. – Bitte.

19.00

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich muss eine Klarstellung vornehmen. Herr Abgeordneter Niederwieser hat davon gesprochen, dass 500 Jugendliche mit Behinderungen in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in Schulversuchen sind. – Das stimmt nicht!

Es sind 500 sinnesbehinderte, körperlich behinderte Kinder in unseren weiterführenden Schulen, in den Gymnasien, in den HTLs, in den HAKs, in den berufsbildenden mittleren Schulen, in den Handelsschulen. Das sind keine Schulversuche. Diese Schüler und Schülerinnen sind ganz normale Schüler und Schülerinnen dieser Schulen. Es endet daher auch das schulische Angebot für diese Kinder nicht, weil sie vollkommen regulär in diesen Schulen sind und selbstverständlich weiter in diese Schulen gehen können.

Es gibt Schulversuche an Polytechnischen Schulen, und ich werde sie als Schulversuche weiterführen. Es gibt Schulversuche in einjährigen Haushaltungsschulen, diese werden wir evaluieren. Sie sind genehmigt und werden, solange die Genehmigung läuft, selbstverständlich weitergeführt; wenn sie sinnvoll sind, wird damit weitergemacht werden. Es gibt Schulversuche zur Anlehre, die Sie immer verhindert haben. Wir haben auch in den Berufsschulen spezielle Angebote eingerichtet. Ich halte das für sehr sinnvoll, und auch diese werden wir weiterführen.

Es stimmt aber nicht, dass 500 Jugendliche mit Behinderungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen im kommenden Schuljahr nicht mehr weiter dort hingehen können. Sie können selbstverständlich weiter diese Schulen besuchen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Achatz: Eine Blamage, Herr Niederwieser! Eine ordentliche Blamage! Unwissen!)

19.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

19.02

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich bin sehr dankbar für diese Klarstellung und hätte mir eigentlich so eine Art des Umgangs mit der Wahrheit gerade in einer so sensiblen Materie gewünscht. Ich kann daher auch nicht mehr davon ausgehen, dass die Darstellung, die Sie (in Richtung des Abg. Dr. Nieder


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