Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 187

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dass die Positionen grundsätzlich an sich nicht so weit auseinander liegen. Ich gestehe in dem Zusammenhang zu, dass es auf Seiten der Regierungsparteien und auch bei dem, was aus dem Ministerium gekommen ist, eine Entwicklung gegeben hat, die man zumindest zur Kenntnis nehmen muss.

Es gab einen ersten Referentenentwurf, der die Überschrift "Erziehungsrat" getragen hat. Der wurde als nicht koordiniert und nicht miteinander abgestimmt wieder zurückgezogen. Es gab dann einen Entschließungsantrag, den nur die Regierungsparteien beschlossen haben, in dem davon die Rede war, dass es zu erzieherischen Konsequenzen kommen soll, verbindliche Erziehungsvereinbarungen abgeschlossen und angemessene Erziehungsmittel angewandt werden sollen.

Wir haben in diesem Stadium immer gesagt: Das ist nicht unser Ansatz. Es geht uns nicht darum, festzuschreiben, dass bei Problemen in den Schulen nur ein Teil für Konflikte verantwortlich ist, dass es die Schüler sind, die es zu disziplinieren gilt. Wir haben von Beginn dieser Diskussion an immer eingebracht, dass es uns nicht um die Ablehnung einer Vereinbarungskultur, um die Ablehnung von Vereinbarungen geht, sondern darum, diese aufzumachen, sie so zu gestalten, dass es wirklich Vereinbarungen sind, die alle Schulpartner betreffen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben das dann auch bei den Expertengesprächen, beim Hearing immer wieder eingebracht. Um vielleicht klarer zu machen, worum es bei der Auseinandersetzung letztlich gegangen ist, lese ich jetzt einmal die Passage vor, die – das muss man auch zugestehen – bereits anders geklungen hat als das, was ich vorhin angeführt habe. Nunmehr war die Rede davon, ein schulpartnerschaftliches Gremium – ich zitiere – "zur Beratung von Erziehungs- oder Orientierungshilfen, zur Hilfestellung in Konfliktsituationen ... und zur Förderung der Verhaltensentwicklung einzurichten".

Das ist schon eine ganz andere Terminologie, eine ganz andere Entwicklung als am Anfang. Uns ist es dann darum gegangen, zu sagen: Schauen wir einmal. Unsere Position war: Wir wollen das. Auch von der SPÖ ist dann argumentiert worden, es gehe in erster Linie darum, alle einzubinden. Wir haben uns offen und ohne Hintergedanken darauf eingelassen. Vor allem, als ich dann am Montag den Gastkommentar von Frau Ministerin Gehrer in der "Kronen Zeitung" gelesen habe, in dem sie noch einmal klargestellt hat, dass es auch ihr darum gehe, dass alle eingebunden seien, war, ehrlich gesagt, mein zentrales Anliegen, dass ich die Regierungsparteien auf die Probe stellen wollte: Gibt es den Willen, das, was hier nach außen transportiert wird, auch ins Gesetz hineinzuschreiben? Das geschah. (Abg. Mag. Schweitzer: Und?) Und so haben wir das gestern dann auch unterschrieben. (Beifall bei den Grünen, den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Schweitzer: Bravo! Sehr gut!)

Die gewählte Formulierung machte deutlich, dass diese Vereinbarungen für alle Schulpartner – Schüler, Lehrer und Eltern – gelten sollten. Wir sind bereit gewesen, diesen Kompromiss mitzutragen, und wir sind es nach wie vor. Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein, damit dieser Kompromiss, der gestern noch als Vier-Parteien-Antrag vorgesehen war, im Plenum auch zur Abstimmung gelangt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 582 der Beilagen betreffend eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes (614 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

1. In Z 14 lautet die Überschrift des § 44 neu: "Gestaltung des Schullebens, autonome Schulordnung und Qualitätssicherung".


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