Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 188

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2. In § 44 Abs. 1 wird im letzten Satz nach der Wendung "schuleigene Verhaltensvereinbarungen" die Wortfolge "für Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte als Schulgemeinschaft und Maßnahmen zur Förderung der Schulqualität" eingefügt.

3. Im § 44 Abs. 2 erster Satz, wird nach dem Wort "Verhaltensentwicklung" die Wendung "sowie zur Erstellung eines Aufgabenkatalogs zur umfassenden Förderung der Schulqualität und zur Qualität des Zusammenlebens in der Schule"

4. In Z 31 entfällt in § 82 Abs. 5g Z 2 die Wendung "sowie § 82a" und wird in § 82 Abs. 5g nachstehende Z 3 eingefügt:

"3. § 82a samt Überschrift tritt mit 1. September 2002 in Kraft."

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Ich hoffe, das war jetzt korrekt so. Das war das, was wir gestern vereinbart hatten. Wir wollen das heute abstimmen lassen, um zu dokumentieren, dass wir zu dem, was wir gestern vereinbart haben, stehen und diesen Kompromiss, so wie er gewesen ist, mitgetragen hätten. (Abg. Mag. Schweitzer: Schade, da können wir nicht mitstimmen!) Das ist eine Schwierigkeit, das habe ich schon mitbekommen.

Jetzt erkläre ich auch noch, warum wir der Variante, die vorhin als Abänderungsantrag eingebracht wurde, nicht zustimmen werden. Kollege Amon hat bereits angeführt, dass es eine zentrale Veränderung gibt, die notwendig geworden ist. Wir haben immer betont, dass es nicht so sein darf, dass Vereinbarungen – zumindest theoretisch – gegen den Willen der Schüler abgeschlossen werden können. Das ist jetzt allerdings nach dieser einfachgesetzlichen Regelung der Fall, da der Schulgemeinschaftsausschuss sie nunmehr einfach mit Mehrheit beschließen kann. Deswegen werden wir das so nicht mittragen. Aber ich denke, wir haben dokumentiert, dass wir an einem Kompromiss im Sinne dessen, was wir gestern vereinbart hatten, interessiert gewesen wären.

Ich will noch einmal kurz auf die Debatte, die es gegeben hat, zurückblicken. Ich war nie besonders glücklich darüber, wie sie in Einzelbereichen geführt worden ist, dass von Rohrstaberl-Pädagogik die Rede war. Ich war auch nicht wirklich glücklich darüber, dass anfangs doch das Disziplinelement stärker "mit eingepackt" war – drücken wir es einmal so aus. Das hat sich aber, wie gesagt, entwickelt. Ich habe es für falsch gehalten – und habe das auch gesagt –, wenn Argumente gekommen sind, dass über die Vereinbarungen auch "gesunde Watschen" und Ähnliches eingeführt werden könnten, weil das sachlich einfach unrichtig ist. Sachlich geht es natürlich darum, dass – und das war uns auch ganz besonders wichtig – die Erziehungsmaßnahmen, Erziehungsmöglichkeiten oder Strafmöglichkeiten – wie immer man das auch bezeichnen will – gesetzlich nicht ausgeweitet werden. Wenn in diesem Bereich der Rahmen erweitert worden wäre, hätten wir darüber nicht mit Zielrichtung Kompromiss diskutiert.

Letztlich gab es durchaus Rückmeldungen aus vielen Bereichen. Ich meine, man muss schon auch ernst nehmen, dass es auch an Schulen, von denen wir eher meinen, dass dort demokratische Kulturen eingeführt worden sind – beispielsweise Schulschiff in Wien, beispielsweise auch die Schule in der Rahlgasse –, Vereinbarungen gibt, die dort offenbar zumindest nicht schlecht funktionieren. Wir wissen auch, dass es im Alternativschulwesen eine Kultur der Vereinbarungen in sehr vielen Bereichen als verbindliche Form des Zusammenlebens gibt. Es ist uns also nie darum gegangen, zu sagen, Vereinbarungskulturen in Form der Bindung nicht nur der Schüler seien nicht wichtig.

Uns wäre ein Zeichen in Richtung stärkerer Einbindung auch der anderen Schulpartner wichtig gewesen. Dazu hätte es auch die Möglichkeit zu Verhandlungen in der Form, wie wir sie zum Schluss gehabt haben, gegeben. Wenn verschiedene Seiten etwas gewollt hätten, dann hätten sie auch etwas anbieten müssen. In diesem Prozess hätte es aus meiner Sicht eher die Möglichkeit dazu gegeben – bei allen Problemen, die man rundum noch sehen kann –, auch zu einer Stärkung der Stellung der Schüler speziell gegenüber den Lehrern und den Eltern beizutragen.


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