Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 49

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Es haben sich nur die gut verdienenden Männer durchgesetzt, die haben ihr Modell hier verankert; und das soll genau so bleiben. Keine Partnerschaft, weil das von Blau und Schwarz nicht gewollt wird! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Nun zum Einkommensbegriff: Jetzt nenne ich Ihnen Kritikpunkte – das kommt gar nicht von den Grünen –, etwa vom Rechnungshof. Es ist ja nicht nur so, dass das ungerecht ist, das ist genau das, was die FPÖ angeblich nicht will, nämlich dass die Reichen noch reicher werden und man den Armen etwas wegnimmt. Das passiert aber hier, weil es diesen beiden Leuten, diesem Vater, dieser Mutter (die Rednerin weist auf die vor ihr am Rednerpult stehende Tafel), nicht so gut geht wie dem Alleinverdiener mit seinem Supereinkommen. Doch der bekommt nichts. Aber noch dazu gibt es einen Einkommensbegriff, bei dem die Betroffenen erst im Nachhinein wissen, ob sie überhaupt etwas bekommen.

Der Rechnungshof sagt: Die vorgeschlagene Schaffung eines neuen Einkommensbegriffes ist nach Auffassung des Rechnungshofes entbehrlich. – Dann wird diese Regelung zerpflückt, weil sich die Leute, die dieses Gesetz lesen werden, wundern werden. Sie werden erst im Nachhinein wissen – vor allem die Selbständigen –, ob sie überhaupt einen Anspruch haben.

Dann kann es sein – und das halte ich für glatt verfassungswidrig; ich habe im Ausschuss leider keine Auskunft dazu bekommen –, dass beispielsweise eine Künstlerin, ein Künstler, eine selbständig tätige Person, am Ende des Jahres mehr zurückzahlen muss, als sie oder er vorher bekommen hat. – Na, das ist "super"!

Wenn beispielsweise das Einkommen am Ende des Jahres ermittelt wird und es über den vorgesehenen 200 000 S liegt, dann müssen diese Personen unter Umständen das Kinderbetreuungsgeld – 6 000 S, auf ein ganzes Jahr gerechnet sind es 72 000 S – zurückzahlen. – Das ist glatt verfassungswidrig, und Sie wissen das!

Sie haben im Ausschuss nicht einmal zugelassen, dass darüber ernsthaft diskutiert wird. Das ist eigentlich eine Schande! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der Rechnungshof – nicht die Grünen –, unser Kontrollorgan, sagt weiters: Die finanziellen Erläuterungen sind nicht nachvollziehbar und teilweise widersprüchlich. – Bravo! So widersprüchlich das Ganze ist, so klar ist eines: Die Reichen werden reicher, und die in der Partnerschaft werden bestraft. – Das ist das Arge an diesem Gesetz! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dass das Kinderbetreuungsgeld nicht allen zustehen wird, vor allem nicht den partnerschaftlich betreuenden Paaren, ist eine traurige Tatsache. Dass ausgerechnet diese Regierung außerdem eine dramatisch ungleiche Regelung für Ausländerinnen und Ausländer schafft, ist etwas, von dem ich eigentlich gehofft hätte, dass das nicht mehr möglich ist, aber Sie schaffen auch das. Dass eine – angeblich – christliche Partei gerade das tut, finde ich eigentlich schockierend, denn gerade diese Familien sind es, die oft kein wirklich allzu hohes Einkommen haben. Da ginge es wirklich um Armutsbekämpfung, aber da sind die Spielregeln anders.

Sie wollen zwar eine Familienleistung, eine Sozialleistung – und keine Versicherungsleistung –, aber nur bei den Inländerinnen und Inländern. Für Ausländerinnen und Ausländer gilt – natürlich, möchte ich fast traurigerweise sagen – etwas anderes. Diese brauchen teilweise Versicherungszeiten oder eine lange Aufenthaltsdauer, was auch wieder zu einer Verfassungswidrigkeit führt, denn Sie sind an sich dazu verpflichtet, zumindest unter den ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern Gleichheit walten zu lassen. Sie sind verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, aber Sie verletzen auch das! (Zwischenruf des Abg. Großruck. )

Herr Abgeordneter Khol! Wo bleibt da Ihr Verfassungsbogen? (Abg. Dr. Khol: Wieso?)  – Ich zitiere Ihnen auch dazu jemanden, dem Sie vielleicht mehr vertrauen oder mehr glauben sollten als den Grünen, nämlich den ehemaligen Volksanwalt Schender, der dazu sagt:

Die im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeldgesetz vorgenommene Differenzierung zwischen unterschiedlichen Gruppen von Ausländern mit einer unter fünf Jahre liegenden Auf


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