Das sind doch Dinge, die Gesundheitspolitiker aus allen politischen Lagern seit Jahren verlangt haben. Wir machen es eben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich sage Ihnen aber auch offen, was ich verhindern will. Ich will verhindern, dass die Ideen Wirklichkeit werden, die von manchen geäußert wurden. Ich werde hier keine Namen nennen, aber immer wieder geäußert wurde Folgendes: Einmal war es etwa eine Steuer zur Finanzierung, nämlich ein Zuschlag von 5 Prozent zur Kapitalertragsteuer, dann war es eine Steuer auf Alkohol, Tabak oder Verkehr, dann war es überhaupt eine Beitragserhöhung um 0,3 Prozentpunkte, und mehrere Male ist sogar eine Erhöhung um 1 Prozentpunkt verlangt worden. (Abg. Nürnberger: ... nicht mehr hören!)
Wissen Sie, was das heißt, Herr Abgeordneter? (Abg. Nürnberger: Ambulanzgebühr ...!) – Das heißt: 15 Milliarden Schilling an Beitragserhöhung. Mit uns nicht, Herr Abgeordneter! Mit uns nicht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich glaube daher, dass es überhaupt nicht um eine politische Kontrolle geht. Im Gegenteil, es geht darum, dass die Selbstverwaltung – aber pluralistisch und breit gestreut – jene Funktionäre nominieren kann, die tatsächlich dieses Reformkonzept umsetzen, von dem wir auch erwarten, dass substantielle Einsparungen bei der Verwaltung möglich sind. Das heißt, man muss dann auch offen – wenn es objektiv begründbar ist – über die Zusammenlegung von Trägern reden.
Wo steht geschrieben, dass etwa im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung von Dienstrechten der Angestellten und Arbeiter, wie wir sie ja großteils schon umgesetzt haben, nicht auch irgendwann einmal PVAng und PVArb zusammengelegt werden können? – Das macht Sinn und ist durchaus im Interesse der Versicherten gelegen, meine Damen und Herren. (Abg. Verzetnitsch: Wo steht geschrieben, dass wir Bauern und Selbständige trennen müssen?) Auch das ist selbstverständlich objektiv zu prüfen, Herr Präsident, und da darf es kein Tabu geben, weder in dem einen noch in dem anderen Bereich. Das erwarte ich von den neuen Vertretern – auch Sozialpartnerschaft- und Sozialversicherung-neu –, dass sie das umsetzen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Die Frage nach der jährlichen Rotation habe ich beantwortet. Sie wird in Deutschland seit über 50 Jahren mit großem Erfolg praktiziert. Wir orientieren uns hier eindeutig an diesem Fall.
Nun zu dem so genannten Vetorecht: Herr Abgeordneter Professor Van der Bellen, ich habe mir das ASVG hergenommen und möchte Sie gerne auf § 448 Abs. 4 und 5 hinweisen. (Abg. Öllinger: Wir kennen es! Wir haben es im Ausschuss ...!) Dort sehen Sie heute ganz klar Folgendes festgelegt: Zwei Aufsichtsvertreter jetzt – in Hinkunft ebenfalls zwei Aufsichtsvertreter; der Vertreter des Sozialministeriums kann Einspruch erheben, wenn gegen eine Rechtsvorschrift verstoßen wird; der Vertreter des Finanzministeriums kann gegen Beschlüsse Einspruch erheben, die die finanziellen Interessen des Bundes betreffen.
Zusätzlich steht im § 449: Die Aufsichtsbehörden "können ihre Aufsicht auf Fragen der Zweckmäßigkeit erstrecken; sie sollen sich in diesem Falle auf wichtige Fragen beschränken und" nicht unnötig in die Selbstverwaltung eingreifen. "Die Aufsichtsbehörden können in Ausübung des Aufsichtsrechtes Beschlüsse der Verwaltungskörper aufheben." – Das ist geltendes Recht!
Was wir gemacht haben, ist im Wesentlichen eine ähnliche Formulierung. (Abg. Dr. Petrovic: Nein!) Ja, natürlich. Wir werden sie aber noch ... (Abg. Nürnberger: Gibt es ein Rechtsmittel gegen das?) – Warum schreien Sie denn so? Ich will es ja gerade beantworten. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Nürnberger. )
Wir wollen das gerade im Sinne der Diskussion, die in den letzten Tagen stattgefunden hat, noch einmal so präzisieren, dass dies im Wesentlichen erhalten bleibt: dass bei Rechtswidrigkeit das Sozialministerium Einspruch erhebt, bei finanziellen Interessen des Bundes und in der Frage der Zweckmäßigkeit das Finanzministerium, und da muss es selbstverständlich auch ein Rechtsmittel geben. Das werden wir machen. Das wird völlig undramatisch ablaufen, weil es gescheit ist und weil wir das so machen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)