Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 167

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diese Richtung darstellt, auch eine Antidiskriminierungskomponente enthalten. (Beifall bei den Grünen.)

Also: Versicherungskomponente, Solidaritätskomponente und Antidiskriminierungskomponente, und das in einer gewissen Balance. Ich gebe schon zu, dass das schwierig ist, aber wenn ich nicht einmal die Prinzipien einer Novelle erkennen kann, dann ist auch eine Beurteilung, ob das jetzt ein Schritt in die richtige Richtung ist oder nicht, sehr, sehr schwierig. Wir meinen, dass schon bei den Novellen, die es zuvor gab, vor allem dieser Antidiskriminierungskomponente nicht Rechnung getragen wurde, weil beispielsweise alles, was den Frühpensionierungen entgegenwirkt oder hier zu gewissen Sanktionen führt, Frauen mit den häufigeren Unterbrechungen stärker belastet und betrifft als Männer.

Das heißt, um es auf den Punkt zu bringen, wir würden gerne über die Konturen einer umfassenden, großen Pensionsreform reden, auch über die Frage, wie es gelingen könnte, den öffentlichen Dienst und die anderen Pensionssysteme stärker zu harmonisieren. Wir sind gerade bei der Alterssicherheit dafür, die Solidaritätskomponente auszubauen, eben auf Grund der Tatsache, dass es für Pensionistinnen und Pensionisten ja nicht mehr möglich ist, die früheren Dispositionen ihres Lebens zu ändern oder eine Entwicklung, die bereits Vergangenheit ist, noch zu korrigieren. Daher sieht etwa auch das grüne Grundsicherungsmodell jedenfalls eine eigenständige Altersabsicherung für jede Person vor, für Männer und Frauen, und zwar unabhängig von der vorangegangenen Erwerbstätigkeit, das heißt, eine sehr, sehr starke Solidaritätskomponente. (Beifall bei den Grünen.)

Wir können bei diesem Stückwerk an Novellen den leitenden Faden nicht erkennen, und wir fürchten, dass sich dadurch eher die Unübersichtlichkeit des gesamten Systems vergrößern und die Möglichkeit, zu einem großen Reformwurf zu kommen, eher verkleinern wird. Je mehr wir hier Gruppeninteressen absichern, desto schwieriger wird es dann, den notwendigen großen Konsens in Richtung einer wirklich tragfähigen, solidarischen, aber auch auf Versicherungskomponenten Bedacht nehmenden Lösung zu finden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 6 Minuten eingestellt. – Bitte.

18.59

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Zwei oder drei kurze Vorbemerkungen. Frau Abgeordnete Mertel, ich möchte Ihnen nicht nahetreten, aber Sie haben heute hier eindeutig als Beamtin gesprochen und nicht die Bediensteten des öffentlichen Dienstes in ihrer Gesamtheit betrachtet. So kann man das Thema nicht abhandeln, dass man Beamte und Vertragsbedienstete noch weiter auseinander teilt, sondern wir müssen uns bemühen, Vertragsbedienstete und Beamte im Dienstrecht näher zusammenzubringen.

Das ist ein Grundsatz, und diesen Grundsatz haben Sie, das entnahm ich Ihrer Rede, total verkannt, ja im Gegenteil, Sie haben dem noch entgegengewirkt. Da können wir nicht mitgehen.

Ich weiß auch, dass in der SPÖ in früheren Jahren ein anderer Standpunkt vertreten worden ist als der, den Sie heute vertreten. Ich bedauere das zutiefst, dass Sie wieder zur alten Auseinandersetzung zurückkehren, meine Damen und Herren. (Abg. Parnigoni: Wir haben uns von euch eh 15 Jahre drangsalieren lassen! 15 Jahre haben Sie versucht, uns zu drangsalieren!)

Jawohl, es ist richtig, Herr Abgeordneter, dass früher in der SPÖ ein anderer Standpunkt vertreten worden ist!

Zweite Vorbemerkung, meine Damen und Herren: Hier geht es nicht darum, dass der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufgehoben hat, weil inhaltliche Bedenken gegen dieses Gesetz bestanden, sondern dieses Gesetz wurde aus rein formaljuristischen Gründen aufgehoben. Und wir können heute, nach neun Monaten, sagen, dass sich dieses Gesetz im Wesentlichen bewährt hat: mit den Grundpfeilern Hinaufsetzung des Pensionsantrittsalters bis zum Jahre 2002 um eineinhalb Jahre, Neuregelung der Hinterbliebenenpension – ein zweiter wichtiger Grund


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