Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 166

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§ 61 des Gehaltsgesetzes 1956 maßgebenden Bestimmungen des Nebengebührenzulagengesetzes anzuwenden.‘"

5. Im Art. 6 lautet Z 10:

"10. Im § 123 wird nach Abs. 34 folgender Abs. 35 eingefügt:

,(35) § 13, § 13a Abs. 1 und 4, § 13b samt Überschrift, § 26 Abs. 4, § 58e Abs. 1, § 58f Abs. 5, § 115d samt Überschriften und § 115e in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/2001 und die Aufhebung des § 106 Abs. 2 Z 6 durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXXX/2001 treten mit 1. Oktober 2000 in Kraft. § 50 Abs. 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/2001 tritt mit 1. September 2001 in Kraft.‘"

6. Im Art. 12 wird im § 55 Abs. 1 nach dem Wort "gebühren," die Wortgruppe "mit einem Erwerbseinkommen" eingefügt.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

18.52

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Wir haben ursprünglich dieser Novellierung nicht zugestimmt, und wir können mit Ausnahme der dargestellten Abänderungsanträge auch der Wiederholung dieser Beschlussfassung nicht unsere Zustimmung geben.

Es geht hier nämlich sehr wohl um Belastungen, um Einschränkungen, und ein Gesamtkonzept ist nicht erkennbar. Natürlich hat jede größere Änderung und Reform in der Regel auch für einzelne Gruppen oder bestimmte Personen Nachteile, und wenn sich dies sachlich begründen lässt, wenn das Ganze einer im Kern akzeptablen Philosophie entspricht, dann könnte man mit den Grünen durchaus darüber reden. Nur: Insbesondere bei den Reformen aus dem Bereich der Frau Vizekanzlerin können wir ein derartiges Konzept nicht erkennen.

Das betrifft einmal den aktiven Teil des öffentlichen Dienstes in all seinen Facetten, in dem das Gehalts- und Entlohnungsschema eben durch die Tatsache, dass ganze Berufsgruppen Hauptteile ihres Einkommens nur mehr aus irgendwelchen Nebengebühren beziehen, immer intransparenter und auch ungerechter geworden ist, und das spiegelt sich dann wider im Bereich der Pensionen, im Bereich der Altersversorgung. Das heißt, hier irgendwo punktuell einzugreifen und zu sagen: Wir heben dort den Pensionsbeitrag an und doktern da ein bisschen an den Jahren herum!, das hilft uns nicht weiter! Wir werden daher keiner derartigen Stückwerkslösung mehr zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Das gesamte Pensionsrecht steht im Spannungsfeld zwischen verschiedenen Prinzipien. Einerseits geht es sehr klar um eine Versicherungskomponente: Menschen arbeiten ihr Erwerbsleben lang, zahlen Beiträge und hoffen damit auch berechtigterweise auf eine Absicherung im Alter. Andererseits muss es auch um eine Solidaritätskomponente gehen, denn wir wissen, dass die Möglichkeiten, die Chancen, im Erwerbsprozess zu solchen Einzahlungen zu kommen, die dann auch eine gesicherte Versorgung im Alter ermöglichen, eben nicht gleich sind.

Das gilt besonders auch im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit von Frauen. Auch aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes wissen wir, dass die Chancen von Frauen, in höhere Ränge, Dienstklassen zu kommen, bei weitem nicht gleich sind, ja dass Frauen in ganzen Berufsgruppen – ich denke da an die Universitäten, an die Wissenschaft – Lichtjahre davon entfernt sind, dem an sich in der Verfassung verankerten Gleichstellungsprinzip zu entsprechen. Insofern müsste ein gerechtes Pensionsmodell oder eine Novelle, die zumindest einen Schritt in


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