Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 173

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(Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das sagen Sie hier herinnen ...!) – Es wird nicht besser mit Ihren Zwischenrufen!

Ich möchte einige Anmerkungen zu den Ausführungen meiner Vorredner machen – großteils sind die Argumente ja bereits ausgetauscht worden –: Kollege Feurstein! Bei allem Respekt, wir haben im Ausschuss schon darauf hingewiesen, was Punkt 3 im Artikel 3 Z 37 § 62j für uns bedeutet. Ich bin froh, dass wenigstens in zweiter Lesung dieser Abänderungsantrag eingebracht worden ist, und wir werden aus sachlichen Gründen, weil wir das bereits im Vorfeld argumentiert haben, diesem, aber nur diesem Punkt zustimmen.

Kollege Miedl und Kollege Reindl! Es ist zwar in den Stenographischen Protokollen alles nachzulesen, aber man vergisst halt nach einigen Monaten auch vieles: Ich habe von dieser Stelle aus vorgerechnet, was der § 13c generell bedeutet, vor allem aber, was er für die Kolleginnen und Kollegen der Exekutive bedeutet. Ich habe euch gebeten: Nehmt von dieser Bestimmung Abstand! Es geht hier um den Fall langer und schwerer Krankheiten, wovon in Wirklichkeit nur wenige betroffen sind – Gott sei Dank, sage ich gleich dazu. Das heißt, es ist auch keine Budgetfrage, wir hätten uns das also ersparen können. – Nein, es wurde beschlossen! Kaum war es beschlossen, lieber Kollege Miedl, ist die Frau Vizekanzler in der Fragestunde im Hinblick auf diesen § 13c konfrontiert worden: Um Gottes willen, da tun wir jetzt einigen Kollegen weh, das müssen wir reparieren!

Also zuerst haben Sie sich über jede Sachdiskussion hinweggesetzt und den Betroffenen wehgetan, und danach verkünden Sie: Wir müssen das reparieren, das müssen wir verbessern! Ich habe hier vorgerechnet – und, Kollege Reindl, das ist leicht zu rechnen –, dass die Kollegen in Einzelfällen von Gehaltseinbußen bis zu 40 Prozent betroffen sein können! – Jetzt wird es repariert, alles feiert. Wir haben damit zwar nicht mehr den alten Rechtsstand, aber die Betroffenen sind immer noch mit Einbußen von 20 Prozent konfrontiert. Sie wollen das so beschließen, weil dies so gut wäre.

Ich kann mich auch an die Ausführungen der Frau Vizekanzlerin im Ausschuss erinnern, wo sie uns mitgeteilt hat, dass wir eine Gleichstellung mit den Privatangestellten brauchen, weil das gerecht ist. Ich lade alle ein, sich anzuschauen, wie die Entgeltfortzahlung eines Privatangestellten mit zehn Dienstjahren und wie die Entgeltfortzahlung eines Beamten mit zehn Dienstjahren nach längerer, sechsmonatiger Erkrankung aussieht! Da wird man dann sehr rasch draufkommen, dass der Privatangestellte besser gestellt ist als der Beamte mit Ihrer Regelung, die Sie angeblich jetzt hier vornehmen wollen. (Abg. Dr. Feurstein: Das ist nicht richtig!) Das ist richtig, Herr Kollege Feurstein, schauen wir uns das gemeinsam an!

Das kann doch kein entsprechender neuer Zugang sein – oder ist das "Neu Regieren"? –, zu sagen, da gibt es eine Gruppe, die muss man der Gerechtigkeit halber – so wird formuliert – einer anderen Gruppe anpassen, indem man nach unten nivelliert. Ich glaube, das ist ein Weg, den sich weder die öffentlich Bediensteten noch andere Berufsgruppen in Österreich verdienen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte daher zwei Abänderungsanträge zum Pensionsreformgesetz 2001 (699 der Beilagen) einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mertel, Pendl und Genossen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 Z 1 betreffend § 13c Gehaltsgesetz entfällt.

2. Die verbleibenden Ziffern des Artikels 2 erhalten die Bezeichnung 1 bis 7.

3. In der alten Ziffer 8 des Artikels 2 entfällt die Wortfolge "§ 13c samt Überschrift,".

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