Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 174

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Der zweite Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mertel, Pendl und Genossen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 Z 5 lautet:

a) § 83a Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

"Die Zeit zwischen dem Ablauf des Monats, in dem der Beamte sein 60. Lebensjahr vollenden wird, und dem Ablauf des Tages, zu dem der Beamte frühestens seine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung bewirken hätte können, ist bei der Ermittlung des Ausmaßes der Kürzung der Ruhebemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen".

b) Der Ausdruck "aber vor Vollendung des 60. Lebensjahres" in § 83a Abs. 2 entfällt.

2. Artikel 2 Z 7 entfällt.

3. In Artikel 2 Z 8 wird der Ausdruck "§ 83a Abs. 1 bis 2 und 4 bis 7" durch den Ausdruck "§ 83a Abs. 1" ersetzt.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen der Exekutive! Beide Anträge betreffen in erster Linie die Exekutive. Bei dem einen geht es um die ersatzlose Streichung des § 13c Gehaltsgesetz, der andere nimmt darauf Bedacht – und das hat ja auch eine wissenschaftliche Studie ergeben –, dass die Kolleginnen und Kollegen der Exekutive ab dem 57. Lebensjahr nur schwer in der Lage sind, exekutiven Außendienst zu leisten.

Ich möchte Sie ersuchen, diesen Anträgen im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen Ihre Zustimmung zu geben. Vor allem – ich darf es noch einmal erwähnen – sind das auch einstimmige Beschlüsse der Gewerkschaft öffentlicher Dienst; ich brauche über Mehrheitsverhältnisse in dieser Gewerkschaft hier nichts zu sagen. Ich möchte Sie einladen und bitten, im Interesse der Gerechtigkeit diesen Anträgen Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

19.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die beiden soeben vorgetragenen Anträge sind ausreichend unterstützt, stehen in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie, damit mit zur Debatte beziehungsweise später zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

19.27

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, dass jedem von uns da herinnen bewusst ist, dass Veränderungen beim Frühpensionsantrittsalter unbedingt erforderlich waren. Man kann sich heute vielleicht nicht mehr erinnern, aber es hat diesbezügliche Abmachungen zwischen SPÖ und ÖVP gegeben, und diese Abmachungen sind in der Folge von ÖVP und FPÖ übernommen worden.

Wenn in wenigen Minuten das Pensionsreformgesetz 2001 für den öffentlichen Dienst, sprich: für die Beamten, beschlossen wird, dann werden uns sicherlich nicht alle Beamten zujubeln und Freude damit haben, aber eines ist klar und auch den Beamten in einem hohen Ausmaß bewusst: Ohne derartige Maßnahmen – und damit meine ich die Anhebung des Frühpensionsan


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