wie das immer wieder gemacht wird, dass wir aus einem Justamentstandpunkt heraus gegen diesen Gesetzesvorschlag sind. Das ist schlicht und einfach nicht wahr. Aber wir sind der Meinung, dass die ganze Materie überhaupt viel zu hastig behandelt wurde und dass man die Opposition von Haus aus viel zu wenig eingebunden hat. Es wurde nicht nur mit uns zu wenig diskutiert, sondern es melden sich auch immer mehr Personen aus der Sozialpartnerszene, die Bedenken gegen diesen Entwurf anmelden, aber deren Meinung ist ja – im Gegensatz zu einer guten alten Tradition in diesem Lande – in dieser Regierung nicht sonderlich gefragt.
Dabei ist der erste Satz der Erläuterungen bezeichnend, in dem es heißt, dass die Insolvenz-Entgeltsicherung eine der größten Errungenschaften der österreichischen Sozialgesetzgebung ist und diese zur Gänze dem Geiste der Sozialpartnerschaft entsprungen ist. Wie wenig diese Regierung Respekt vor all diesen Dingen hat, zeigt die Ausräumung der Fonds, die durch den Finanzminister vorgenommen wurde, nämlich in einem Ausmaß von 2 Milliarden Schilling im Jahre 2000 und von 3,7 Milliarden im Jahre 2001.
An dieser Stelle möchte ich etwas klarstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Herr Minister hat gerade gesagt, diese 3,7 Milliarden sind für die Zwangsarbeiterentschädigung verwendet worden. – Das stimmt nicht, dass wir dem so zugestimmt haben: Wir haben zwar zugestimmt, dass das gemacht wird, aber nicht aus diesem Topf, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Und wenn das so weitergeht – und das ist bei diesem Finanzminister zu befürchten –, dann wird es allerhöchste Zeit, dass sich diejenigen, die diese Beträge einzahlen, dagegen einmal kräftig zur Wehr setzen, denn das sind nicht zuletzt viele kleine Unternehmer, die hier zur Kasse gebeten werden. Auf diesem Wege, meine sehr geehrten Damen und Herren, zahlen wir nicht nur die Dienstgeberbeiträge ein, sondern wir zahlen damit praktisch eine Budgetsanierungs-Umverteilungs-Sondersteuer, und das hat sich auch schon bis zu den Sozialpartnern durchgesprochen.
Was ist denn dann, wenn die Wirtschaftssituation wirklich großflächig schlechter wird – das ist nicht ausgeschlossen, aus derzeitiger Sicht schon gar nicht – und die Insolvenzen dadurch steigen? Wo nimmt man denn dann das Geld her? Aber das sind anscheinend nicht die Sorgen des Herrn Ministers, denn da werden eben die Leistungen drastisch gekürzt und die Beiträge erhöht. So einfach ist die Sache.
Doch nun zu einigen Details, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auf Seite 16 der Erläuterungen steht im ersten Absatz, dass sich der Bund zirka 7 Millionen j , das sind 96 Millionen Schilling, an Personalkosten erspart. Wie geht das, frage ich mich, ohne dass das von der Substanz des Leistungskapitals abgezogen wird? Können Sie diesen Optimismus teilen – der Herr Minister ist leider nicht hier –, dass diese Beträge aus den angeführten Einsparungspotentialen wie EDV, Beschleunigung der Verfahrensdauer, Stundungszinsen und so weiter dem Bund zugute kommen?
Oder: Es wird die Möglichkeit aufgezeigt, dass die Gesellschaft auch neue Geschäftsfelder erschließen kann. Welche sind das? Das ist ein Pauschalsatz ohne irgendeine Namensnennung. Was ist, wenn diese Experimente, diese Zusatzgeschäfte schief gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren? Wer trägt die Ausfallshaftung?
Oder: Können Sie ausschließen, dass es hier, wie unter § 12 Z 6 auf Seite 3 festgehalten ist, zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann? Das ist nämlich nicht ausgeschlossen, wenn man zum Beispiel an das Angebot von Versicherungen und Ähnliches denkt.
Oder: Der § 8 regelt die Bestellung des Aufsichtsrates und legt die Zahl mit 3 bis 5 fest. Warum sind das nicht mehr? Die, meine sehr geehrten Damen und Herren, kosten nicht das große Geld. Aber es wäre schon sehr angebracht, wenn auch jene Leute im Aufsichtsrat vertreten wären, die diese Beträge einzahlen, zum Beispiel ein Vertreter der Wirtschaftskammer, und