Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 194

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auch die Betroffenen, also ein Vertreter der Arbeiterkammer. Das sind ja diejenigen, um die es sich dreht, und daher wäre es nicht uninteressant, wenn diese Vertreter in diesem Gremium dabei sein könnten.

Was mich besonders interessieren würde, ist auch, ob diese Gesellschaft vom Rechnungshof geprüft werden kann.

Abschließend sei nochmals erwähnt: Nichts gegen den Grundgedanken dieses Konstruktes! Wir stehen natürlich auch dazu, weil Zweigleisigkeiten immer schlecht sind und weil angesichts solcher das Bemühen um eine rasche Erfüllung der Ansprüche für die Betroffenen sicher nicht von Erfolg gekrönt wäre. Nur: So, wie dieses Gesetz durchgepeitscht worden ist, so wollen und so können wir mit gutem Gewissen nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brugger. – Bitte.

20.53

Abgeordneter Bernd Brugger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich werde mich heute, obwohl schon sehr viel über die Insolvenz-Entgeltsicherung gesprochen worden ist, trotzdem noch mit ein paar Worten dazu äußern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einführung der Insolvenz-Entgeltsicherung ist eine der großen Errungenschaften der österreichischen Sozialpolitik. Arbeitnehmern, Heimarbeitern und Hinterbliebenen wurde bei einem Konkurs oder einem ähnlich gelagerten Fall ein Anspruch auf Ausfallgeld eingeräumt. Die Mittel für die Insolvenz-Entgeltsicherung betrugen im letzten Jahr zirka 5 Milliarden Schilling.

Es ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Zielvorgabe unserer Regierungspolitik, dort, wo es sinnvoll und auch vertretbar ist, Einsparungspotentiale in der Verwaltung aufzufinden. Bei den Strukturen des Fonds sind Reformen sinnvoll und zweckmäßig, denn der Fonds ist beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit eingerichtet und wird auch vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vertreten, die Vollziehung durch die Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen untersteht jedoch dem Sozialminister.

Die Entgeltsicherung soll mit dieser Regierungsvorlage serviceorientierter und vor allen Dingen effektiver gestaltet werden. Es wird die Administration der Entgeltsicherung aus den bisherigen Strukturen herausgelöst und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegliedert. Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Ausgliederung aus der Ministerialverwaltung und die Gründung einer Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service GmbH, kurz IAF-Service GmbH.

Ziel sind nicht nur Einsparungen für den Bundeshaushalt, sondern wichtig war dabei auch der Gedanke einer serviceorientierten Dienstleistung für die Arbeitnehmer. Dadurch, meine sehr geehrten Damen und Herren, können auch wichtige Synergiepotentiale genutzt werden. Zum Ersten wird der Zeitraum von der Antragstellung bis zu einer Zuerkennung des Insolvenz-Ausfallgeldes verkürzt, zum Zweiten werden an die Service GmbH übergegangene Forderungen gegen insolvente Unternehmen rascher und effizienter geltend gemacht, und zum Dritten werden durch einen Zinsendienst auch marktwirtschaftliche Gepflogenheiten eingeführt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit einer weiteren Regierungsvorlage, nämlich jener zur Änderung des Patentanwaltsgesetzes, wird der Zugang zum Beruf des Patentanwaltes EU-konform liberalisiert. Es erfolgen einige notwendige Rechtsanpassungen. So wird zum Beispiel der Kreis der Studien, die als Berufsvoraussetzung anerkannt werden, erweitert, der Beruf eines Patentanwaltes soll auch von Gesellschaften ausgeübt werden können, und neu ist zum Dritten auch, dass auf Grund des gestiegenen Risikos im modernen Wirtschaftsleben eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich ersuche Sie in diesem Zusammenhang um Ihre Zustimmung zu diesen gesetzlichen Änderungen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.57


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