Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 61

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ORF-Gebühren (Programmentgelt nach § 20 ORF-Gesetz) zu tun haben. Diese Gebühr ist im Jahre 1999 durch nichts zu rechtfertigen, zumal auch niemand auf die Idee kommt, für Computer eine Gebühr einzuheben. Es ist absolut gerechtfertigt, dass der ORF von seinen KonsumentInnen eine Gebühr (das sogenannte Programmentgelt) einhebt. Es ist auch durchaus gerechtfertigt, dass die Kabelbetreiber von ihren NutzerInnen ein Entgelt verlangen. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum darüber hinaus allein für die Inbetriebnahme eines Radio- oder Fernsehgerätes eine Gebühr zu entrichten sein soll. Es geht aus dem Gesetz auch nicht hervor, welche Kosten mit diesen Gebühren abgedeckt werden bzw wofür die Gebühren verwendet werden. Diese Rundfunkgebühren sollen daher zum Zwecke der Förderung von lokalen und insbesonderen freien nichtkommerziellen Radios sowie der Förderung von Kulturschaffenden durch den ORF umgewidmet werden. Zu diesem Zweck soll das Rundfunkgebührengesetz novelliert werden wobei für die Förderung der lokalen und freien nichtkommerziellen Radios konkrete Bedingungen festzulegen sind und ein Gesamtbetrag von zumindest 5 Mio Euro für diese Förderung vorbehalten sein soll.

Zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 16 Abs. 2 und § 25 Abs. 4:

Diese redaktionellen Änderungen ergeben sich einerseits daraus, dass in Hinkunft statt zwei Direktoren und drei Intendanten eine nicht zahlenmäßige festgelegte Anzahl von Direktoren mit zugehörigen Aufgabenbereichen zu bestellen ist, andererseits durch Änderung der Bezeichnung der Hörer- und Sehervertretung im Publikumsrat. In § 13 Abs 1 Z 2 war hinsichtlich der Bestellungserfordernisse der Gleichstellung von Staatsbürgern das Voraussetzungserfordernis als nicht mehr zeitgemäß und europakonform zu streichen.

Zu § 31a:

Entsprechend der Anregung des Rechnungshofes sollen nicht nur der ORF, sondern auch die Gesellschaften, an denen der ORF zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist, vom Rechnungshof geprüft werden können. Angesichts der Erweiterung der Geschäftsfelder des ORF ist dies nur eine logisches Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen. Gleichzeitig müssen die Tochtergesellschaften natürlich verpflichtet werden, dem Kuratorium die jeweiligen Bilanzen und Rechenschaftsberichte über Verlangen vorzulegen, da ansonsten das Kuratorium kaum seiner Aufsichtspflicht nachkommen kann.

Das Gesetz soll mit 1.8.2001 in Kraft treten.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Gleiche Redezeit. – Bitte.

10.48

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Kollege Cap, als Sie heute hier an diesem Rednerpult gestanden sind (Abg. Mag. Posch: Sind Sie noch Klubobmann?), mit breitem Revers und mit der Plakette "SOS" (Abg. Dr. Cap: "SOS Demokratie"!), und von der Unabhängigkeit des ORF gesprochen haben, habe ich mir vorgestellt, wie es eigentlich den Fernsehzuschauern gehen muss, die heute in der Früh wohlwollend den Fernseher aufdrehen und plötzlich dieses Bild sehen. (Abg. Dr. Pilz: SOS Westenthaler!)  – Cap, "SOS", und er spricht über die Unabhängigkeit des ORF. Der Seher muss ja völlig verwirrt sein, der kann ja nicht glauben, dass das eine Live-Übertragung aus dem Parlament ist, sondern muss sich fühlen, als wäre er im falschen Film, irgendwo zwischen "Untergang der Titanic" – SOS – und Landarzt Dr. Cap, der uns den Rotlauf im ORF erklären will. So ähnlich stelle ich mir das vor. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Kollege Cap fordert mit betont ruhigem und gelassenem Ton eine Seherbefragung des ORF. (Abg. Dr. Cap: Sind Sie noch Klubobmann?) Der größte Fan von "Taxi Orange" trauert dieser Sendung nach, weil es jetzt die wöchentliche Seherbefragung durch den ORF, an der er immer


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite