diesem Land die Rede von einer großen ORF-Reform. Es hat elf Jahre gedauert und des Regierungseintritts der FPÖ bedurft, dass diese Reform auch Wirklichkeit geworden ist. Es hat lange gedauert! Klubobmann Westenthaler hat es schon ausgeführt: 17 Jahre nach Deutschland, drei Jahre nach Albanien hat Österreich das ORF-Monopol abgeschafft und privates terrestrisches Fernsehen erlaubt.
Es war meiner Meinung nach schon bezeichnend, dass in den bisherigen Reden der Opposition heute dieser Teil der Gesetzgebung überhaupt keine Rolle gespielt hat. Ich spreche von der Tatsache, dass es jetzt auch im Fernsehbereich in Österreich einen freien Wettbewerb, freie Meinungsäußerung gibt. Wir waren, glaube ich, außer Nordkorea und Nordvietnam das einzige Land, das noch in der Gesetzessituation verhaftet war, dass es eine Monopolstellung eines staatlichen Fernsehens gibt. Das, was wir heute hier beschließen, ist ein Meilenstein für Meinungsfreiheit in Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Die FPÖ hat für diese Meinungsfreiheit viele Jahre hindurch gekämpft. Wir haben vor vielen Jahren – das ist schon gesagt worden – beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg eine Klage gegen das ORF-Monopol eingebracht und haben Recht bekommen. Der Gerichtshof hat festgestellt, das ORF-Monopol verstoße gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Die Regierung hat damals den Auftrag erhalten, dieses Erkenntnis umzusetzen, aber es ist in dieser Hinsicht nichts unternommen worden. Wir waren in der kuriosen Situation, dass Privatradios, die in Österreich nicht senden durften, aus dem damals noch kommunistischen Ungarn über die Grenze nach Österreich senden mussten, dort ihre Sendeanlagen aufbauen mussten, weil es in der freien westlichen Demokratie Österreichs nicht erlaubt war, das zu tun. Das ist genau die Situation, vor der wir gestanden sind. Und der Missbrauch des ORF und durch den ORF ist die faule Frucht dieser Monopolstellung. Das hat Beat Ammann in der "Neuen Zürcher Zeitung" sehr richtig festgestellt.
Jahrzehntelang haben Regierungen in diesem Land Radio und Fernsehen vor allem als Bühne zur Selbstdarstellung verstanden. Es ist ja heute schon von Klubobmann Westenthaler – selbstverständlich nicht zu Ihrer Freude, Herr Kollege Cap! – ganz deutlich ausgeführt worden, wie sich das geäußert hat. Das öffentlich-rechtliche System und seine enge Verflechtung mit der Politik waren leicht berechenbar und den Zugriffsmöglichkeiten der Politik ausgeliefert, und deswegen hatte man auch gar kein Interesse an privaten Mitbewerbern. Es war für die Regierenden sogar ein Schreckensszenario, dass man private Radio-, private Fernsehbetreiber hat, die man nicht unter Kontrolle und unter Kuratel stellen kann. (Abg. Dr. Cap: Wie oft intervenieren Sie?)
In Österreich hat es in den 30 Jahren sozialistischer Regierungen, Herr Kollege Cap, keine Medienpolitik gegeben, sondern nur den Kampf um Einflusssphären. Das ist das, was Sie 30 Jahre lang gemacht haben! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Die heimliche Leitlinie Ihrer Medienpolitik war es, zu sagen: Was gut ist für den ORF, das ist auch gut für die SPÖ und umgekehrt. So haben Sie das auch verstanden. Deswegen hatten Sie gar kein Interesse an einem starken und unabhängigen ORF und schon gar nicht an privaten Mitbewerbern, die dem Parteieneinfluss entzogen sind.
Österreich ist bei der Liberalisierung des elektronischen Medienmarktes mehr als säumig, wir sind meilenweit hinter dem Europa-Niveau nachgehinkt, und die jetzige Reform hat eigentlich den Schaden gutzumachen und zu bewältigen, der durch dieses jahrelange Versäumnis angerichtet wurde.
Die Kontrolle über den ORF zur Wahrung seiner Unabhängigkeit hat gänzlich versagt, und damit hat auch das bisherige Modell seiner Organisation nicht richtig funktioniert. Die staatliche Rundfunkaufsicht, die es theoretisch in diesem Land zur Sicherstellung der Einhaltung des Rundfunkgesetzes gegeben hat, wurde bisher gar nicht wahrgenommen. Die bisherige Kommission zur Wahrung des Rundfunkrechtes konnte von sich aus gar nicht tätig werden, wenn es eine Verletzung des Rundfunkgesetzes gegeben hat. Genau das wird jetzt anders mittels des neuen Bundeskommunikationssenates, und das ist eben der Unterschied. Unser Weg ist einer