Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 77

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berechtigten Beschwerden seitens der FPÖ oder auch seitens des Herrn Bundeskanzlers. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Genau so war es!)

Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute diese Gesetze beschließen und dass wir der desaströsen Medienpolitik der SPÖ eine ganz klare Absage erteilen. Sie wissen, Herr Kollege Cap, dass es Medienpolitik in diesem Land bis zum Antritt dieser Bundesregierung und dieser Regierungsparteien praktisch nicht gegeben hat. Wer hat denn die Medienpolitik in diesem Land – nicht, weil er es wollte – gemacht? – Es war der Verfassungsgerichtshof, und es war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der 1993 die Republik Österreich wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, wie bereits gesagt wurde, verurteilt hat.

Wie hat denn die SPÖ reagiert? – Bis heute nicht, sie hat bis heute nichts zustande gebracht! Der Verfassungsgerichtshof hat drei Mal Bestimmungen des Privatradiogesetzes, die von der SPÖ stammen, aufgehoben. Hunderte Millionen Schilling wurden wegen schlechter Mediengesetze der SPÖ in den Sand gesetzt. Der Verfassungsgerichtshof hat über eine Beschwerde eines möglichen Privatfernsehveranstalters gesagt: Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes sein, eine generelle Gesetzeslücke auszufüllen; er kann nur bestehende Gesetze überprüfen. Sie haben nicht einmal Gesetzesvorschläge zusammengebracht, geschweige denn irgendeine gesetzliche Grundlage, um dem Recht auf freie Meinungsäußerung zum Durchbruch zu verhelfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Silhavy: Warum fürchten Sie dann die Hörer- und Sehervertreter?) Endlich, nach vielen Jahren der Verhinderungspolitik, kommt es jetzt zu einer Gesetzgebung, die erstmals in Österreich Privatfernsehen ermöglicht. Wenn es privates österreichisches Fernsehen in Österreich geben soll, dann muss man naturgemäß eine Abgrenzung zum öffentlich-rechtlichen Sektor schaffen, das ist überhaupt keine Frage.

Wir wollen natürlich, dass der ORF in seiner österreichischen Identität gestärkt wird, und daher wollen wir ja die Stiftung schaffen. Sie kennen sicher Herrn Zentralbetriebsrats-Obmann Fiedler, der der FPÖ nicht übertrieben wohlgesonnen sein dürfte. Er sagt: Meine Damen und Herren von der SPÖ, stimmen Sie doch der Hebung der Stiftungskonstruktion in den Verfassungsrang zu! – Das ist nämlich wirklich Sand-in-die-Augen-Streuen, wie Kollege Schieder das macht, wenn er sagt, man könne nicht zustimmen, weil die Unabhängigkeit nicht ausreichend gewährleistet sei.

Es geht hier nur um die Stiftungskonstruktion, nur über zwei Paragraphen wird hier getrennt abgestimmt werden. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )  – Liebe Frau Kollegin! Es geht um eine Bestandsgarantie des ORF, um nicht mehr und nicht weniger! Man muss nicht mit den übrigen Bestimmungen einverstanden sein; bei dieser Stiftungskonstruktion, die getrennt abgestimmt werden wird, geht es nur um eine Bestandsgarantie für den ORF über diese Regierung und andere Regierungen hinaus, sodass nur mehr mit Zweidrittelmehrheit der ORF in seinen Möglichkeiten filetiert oder beschränkt oder gar verkauft werden köntte. – Darum und um nichts anderes geht es. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn ich die Rede des Kollegen Cap Revue passieren lasse, wenn hier von der Beseitigung der Unabhängigkeit gefaselt wird, dann muss ich fragen: Wie schauen denn die Entsendungsrechte aus? – Die Entsendungsrechte sind vollkommen gleich geblieben! Das ist wirklich ein Kuriosum: Die SPÖ macht ein Gesetz, steht zu einem Gesetz, die Entsendungsrechte bleiben gleich, aber Kollege Cap spricht hier von einer Art medialem oder medienpolitischem Putsch.

Herr Kollege Cap! Ich möchte Sie bitten: Kehren Sie zurück zur Sachlichkeit! Ich glaube, es ist im Interesse aller, im Interesse der Bevölkerung, im Interesse der Zuhörer und Zuseher, dass es in Österreich nach 30 Jahren endlich einen Dualismus im Wettbewerb und in den Medien gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer. – Bitte.

11.59

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Seit 1990 ist in


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