Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 105

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Das sind Mindestforderungen, deren Realisierung 400 000 Menschen in Österreich dringend brauchen würden. Sie alle kennen den Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung, der besagt, dass es für Menschen auf Grund ihrer Behinderung keine Benachteiligung geben darf. Und dazu würde wohl auch gehören, dass endlich anerkannt wird, dass das Recht auf Kommunikation ein Menschenrecht ist, ein Menschenrecht, dem hier Genüge getan werden kann. Dieser Entschließungsantrag ist so sanft formuliert, dass es ein Muss für jeden Abgeordneten und jede Abgeordnete sein muss, dem heute und hier zuzustimmen, wenn er seine beziehungsweise sie ihre politische Verantwortung ernst nehmen möchte. (Beifall bei der SPÖ.)

13.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der vorgebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht damit auch mit zur Abstimmung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Wochesländer zu Wort gemeldet. – Ich mache nur darauf aufmerksam: Eine tatsächliche Berichtigung hat mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen und hat dieser Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen.

Bitte, Frau Abgeordnete.

13.54

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Ich berichtige Folgendes: Kollegin Mag. Plank hat behauptet, dass ich noch Entgelte aus meiner Tätigkeit im ORF beziehen würde. – Das ist nicht richtig, da ich mit meiner Angelobung hier meine Tätigkeit im ORF stillgelegt habe und mir somit auch keine Bezüge zustehen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Parnigoni: ORF-Pension! – Weitere Zwischenrufe.)

13.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um etwas Aufmerksamkeit. Wir haben jetzt eine Reihe von Abstimmungen durchzuführen, darunter auch eine namentliche Abstimmung. Ich glaube daher, dass es angemessen ist, für einen entsprechend geringen Lärmpegel zu sorgen.

Ich lasse zuerst über den Rückverweisungsantrag, den die Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Petrovic und Genossen betreffend das Rundfunkgesetz gestellt haben, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, den Gegenstand an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden, in 719 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Petrovic, Dr. Cap und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegen zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen vor.

Die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich haben die Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Petrovic und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.


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