Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 110

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich lasse jetzt über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz ... (Anhaltende Zwischenrufe. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Der Abstimmungsvorgang ist noch nicht beendet. Debatten darüber und über andere Themen bitte ich im Anschluss zu führen.

Ich lasse jetzt über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte erlassen wird und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz sowie das Rundfunkgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 722 der Beilagen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Es liegt eine Mehrheit vor. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (636 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Richterdienstgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2001 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten) (697 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung erteile ich Herrn Abgeordnetem Dr. Grollitsch das Wort. – Bitte.

Berichterstatter Mag. Dr. Udo Grollitsch: Hohes Haus! Ich berichtige vier Druckfehler, die sich in den Ausschussbericht 697 der Beilagen: Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten eingeschlichen haben:

"1. Auf Seite 4 hat in der vierten Zeile der Klammerausdruck zu lauten wie folgt: ,(1280, 1281 und 1282)‘.

2. Auf Seite 13 ist in Art. 1 Z 38a das Wort ,Gruppengliegerung‘ durch das Wort ,Gruppengliederung‘ zu ersetzen.

3. Auf Seite 19 ist in Art. 2 Z 33 vor der Ziffer ,2‘ ein Anführungszeichen zu setzen.

4. Auf Seite 47 hat in Art. 12 Z 8 am Beginn der letzten Zeile die Ziffernbezeichnung ,5‘ statt ,3‘ zu lauten."

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.


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